Es war der Prozess des Jahres. Florian Teichtmeister wurde gestern zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Aufregung nach dem Urteil ist groß, doch wie geht es mit Teichtmeister jetzt weiter.
Als das Urteil gesprochen wurde, war es still im vollen Schwurgerichtssaal des Wiener Landesgerichts. Florian Teichtmeister, Ex-Burgschauspieler, angeklagt wegen Besitzes und Herstellung von insgesamt 76.000 (!) Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen, bleibt ein freier Mann. Laut Anwalt darf er sogar auf Urlaub fahren. 2 Jahre bedingte Haft ist für viele kein abschreckendes Urteil, für andere wiederum eine angemessene Strafe.
Bewährung. Der 43-Jährige bekam sowohl die Haftstrafe als auch die Unterbringung im Maßnahmenvollzug unter Setzung einer fünfjährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Der Senat folgte damit den Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann, der sich für diese Maßnahmen ausgesprochen hatte.
Per Weisung wurden die Fortsetzung einer Psychotherapie (wöchentlich) und eine engmaschige fachpsychiatrische Behandlung angeordnet -um Teichtmeisters Pädophilie sowie seine Internet-Nutzung in den Griff zu bekommen. Wöchentlich muss er auch dem Gericht unaufgefordert nachweisen, dass er keinen Alkohol und keine Drogen konsumiert. Weiters wurde Bewährungshilfe angeordnet.
Job. Auch einen Job will Teichtmeister bereits haben. "Ich hänge nicht an der Vorstellung an, dass ich auf die Bühne zurückkehre. Ich habe bereits eine Jobzusage. Ich bin bereit, jede Arbeit anzunehmen. Ich möchte sekbst arbeiten und dem Staat nicht auf der Tasche liegen", so Teichtmeister.
Urlaub. Laut Gesetz darf Teichtmeister auf Urlaub fahren, dies muss mit seinem Bewährungshelfer abgesprochen sein, weil er keine unabgesprochenen Termine verpassen darf. Ob Teichtmeister dies überhaupt vorhat, ist unklar.