Justiz im Visier

Nächster Skandal-Freispruch um angeklagten Syrer (19)

09.12.2024

Im Zusammenhang mit dem Bandenkrieg zwischen Tschetschenen und Syrern im Sommer in Wien wurde am Montag ein Angeklagter freigesprochen, weil der Richter die krass dreiste Ausrede des 19-Jährigen nicht widerlegen konnte.

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Wien. Konkret hatte der großgewachsene Bursche und mutmaßliches Mitglied der syrischen Gruppierung "505" gesagt, dass er damals - als mehrere Landsleute von ihm und auch im selben Alter einen Tschetschenen verfolgten und dabei ein Lokal in der Burghardtgasse in der Brigittenau regelrecht belagerten. Er habe eine Schreierei gehört und sei den Stimmen gefolgt. "Im arabischen Raum ist es üblich, dass da alle zusammenlaufen", meinte seine Verteidigerin. Ihr Mandant habe sich dann ebenso wiederum nur zufällig im Lokal befunden und an keinen strafbaren Handlungen mitgewirkt.

Sehr interessant auch folgende Verantwortung - die sich Kriminelle für den Fall der Fälle merken und künftig ausgiebig verwenden werden: Auf die Frage, weshalb er vor dem Eintreffen der Polizei davongelaufen sei, erwiderte der 19-Jährige: "Damit man mir nicht vorwerfen kann, ich hätte damit etwas zu tun."

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Obwohl der Richter laut APA von "blumigen Erklärungsversuchen" des Angeklagten sprach, wurde dieser am Ende freigesprochen. Dessen Verantwortung sei mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nicht zu widerlegen. Die Beweislage reiche für eine Verurteilung nicht aus. Angeklagt war er wegen gefährlicher Drohung gewesen, weil er sich vermummt am Eingang des Lokals positioniert und "Aufpasserdienste" geleistet habe. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab, der Freispruch ist somit nicht rechtskräftig.

Die anderen drei damals beteiligten Syrer wurden (wegen gefährlicher Drohung und versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung) sehr wohl erstinstanzlich zur Verantwortung gezogen: Ein 34-Jähriger fasste neun Monate unbedingt aus, zwei 19-Jährige ebenfalls neun Monate unbedingt bzw. sieben Monate, davon zwei Monate ohne Bewährung.

 

 

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