Alko-Attacke
Nasenflügel abgebissen - 1/2 Jahr Haft
08.03.2010
Ein Salzburger hat volltrunken im Streit seiner Freundin ein immerwährendes Souvenir hinterlassen.
Aus Eifersucht hat ein schwer alkoholisierter Stadt-Salzburger am 9. Jänner seiner Freundin den rechten Nasenflügel abgebissen. "Ohne Absicht", wie der 36-jährige Arbeitslose am Montag am Salzburger Landesgericht beteuerte. "Da braucht es einiges an Gewalt und Aggression", konterte die Einzelrichterin und verurteilte den einschlägig vorbestraften Mann wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten, sechs Monate davon unbedingt.
Hat zu grinsen angefangen
Blutüberströmt und unter Schock holte
die 28-jährige Frau selbst die Rettung, nachdem ihr der Lebensgefährte mit
2,64 Promille Alkohol im Blut bei dem nächtlichen Streit im Bett in die Nase
gebissen hatte. Hilfe holte er nicht, im Gegenteil, "er hat zu Grinsen
angefangen", schilderte das Opfer. Drei Tage lang habe er durchgesoffen, und
"bissig" sei er schon öfters gewesen. "Insgesamt war er 14 Mal aggressiv
gegen mich, einmal holte ich die Polizei. Er hat ja immer wieder gesagt, so
was kommt nicht mehr vor. Aber das nächste Mal bin ich dann tot." Sie hat
die Beziehung nun beendet.
Geht nicht unabsichtlich
Dass seine Freundin mit einem anderen
Mann weggegangen ist, sei der Auslöser des Streits gewesen, sagte der
Angeklagte. "Ich war schon im Bett, als sie nach Hause kam. Sie hat mir die
Rosen hingeschmissen, die ich ihr am Vortag gekauft habe und hat mich zuerst
geschlagen, an den Haaren gerissen und gebissen." "Das war nur ein Tapperl",
meinte das Opfer. Doch der Nasenflügel sei "mit erheblicher Kraftanwendung"
abgebissen worden, wie es Staatsanwalt Andreas Allex ausdrückte. "Das kann
nicht unabsichtlich passieren", betonte Richterin Bettina Maxones-Kurkowski
in der Urteilsbegründung. "Alles andere wäre eine Verharmlosung, die hier
nicht gerechtfertigt ist." Der Angeklagte und der Staatsanwalt nahmen das
Urteil an. Es ist daher rechtskräftig.
Bleibt für immer sichtbar
Die Folgen des Nasenbisses werden
vermutlich immer sichtbar bleiben. Der von der Polizei neben dem Bett
"sichergestellte" Nasenflügel wurde zwar wieder angenäht, des Gewebe starb
aber ab. "Hätte sie sich gleich entsprechend behandeln lassen und nicht im
Spital einen Revers unterschrieben, wäre jetzt ein plastischer Eingriff
nicht notwendig gewesen", warf Verteidiger Franz Essl der Frau vor. "Ich
musste dringend heim, den Kater füttern", entgegnete sie.
Die Operation erfolgt in eineinhalb Wochen. Dazu wird ein Stück Haut von der Stirn sowie ein Knorpel vom Ohr entnommen und an der Nase angenäht, erklärte die 28-Jährige. "Narben werden bleiben." Auch seelische. Die Frau steht unter psychischer Behandlung. Die Richterin erkannte ein Teilschmerzensgeld von 2.000 Euro an, 500 Euro davon "für die symbolische Verunstaltung, die natürlich psychische Probleme auslöst".