Seit dem heutigen Tage gelten neue Vorschriften für Muslime in Österreich. Bis zuletzt waren die neuen Bestimmungen, die das Parlament Ende Februar beschlossen hatte, umstritten gewesen. Für Geistliche, die aus dem Ausland finanziert werden, gilt ab nun die Übergangsfrist von einem Jahr. Danach darf die Finanzierung nur noch aus dem Inland erfolgen.
Islamgesetz für rund 560.000 Muslime in Österreich
Das Islamgesetz stellt eine neue Rechtsgrundlage für die geschätzt rund 560.000 Muslime in Österreich dar, der derzeit gültige Text stammt aus dem Jahr 1912. Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ) hatte zwar massive Kritik am neuen Regelwerk geübt, letztendlich aber doch zugestimmt. Geregelt werden im Islamgesetz unter anderem der rechtliche Status der Organisationen und Moscheevereinen, Ansprüche auf Seelsorge beim Bundesheer, in Strafanstalten und Krankenhäusern, sowie ein eigenes Theologiestudium, gesetzliche Feiertage und Lebensmittelbestimmungen.