Wegen versuchten Mordes hat sich am Donnerstag ein 27-Jähriger am Landesgericht Wiener Neustadt verantworten müssen.
Der Mann soll am 3. Mai in einem Auto viermal auf einen 30-Jährigen geschossen haben. Das Opfer wurde schwerst verletzt und durch eine Notoperation im Spital gerettet. Der Angeklagte bekannte sich beim Prozess teilweise schuldig. Er habe aus "Angst" auf den Kontrahenten gefeuert. Er wurde zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Der Schuldspruch ist bereits rechtskräftig, der Beschuldigte nahm das Urteil an.
Eifersucht als Motiv
In der Nähe des Einkaufszentrums Fischapark
in Wiener Neustadt kam es im Mai dieses Jahres zu der Bluttat. Motiv für das
Verbrechen dürfte Eifersucht gewesen sein. Das Opfer hätte ein Monat
vor der Bluttat angeblich die Ehefrau des 27-Jährigen zu vergewaltigen
versucht. Zudem gab der Angeklagte an, vom 30-Jährigen bedroht worden zu
sein. Bei einer gemeinsamen Fahrt im Pkw sei ein Streit eskaliert, der
Beschuldigte hatte vom Beifahrersitz aus auf den Nebenbuhler gefeuert.
Schmerzensgeld-Zahlung
Die Verteidigung hatte auf versuchten
Totschlag plädiert, auch darüber hatten die acht Geschworenen bei der
Beantwortung ihrer Fragen zu urteilen. Der Schuldspruch hinsichtlich
versuchten Mordes fiel aber einstimmig aus. Der 27-Jährige wurde überdies
zur Zahlung von 7.000 Euro Schmerzensgeld an den 30-Jährigen verurteilt.
"Hinreißen lassen"
Was sich tatsächlich in den
vergangenen vier Wochen vor der Bluttat abgespielt hat, war auch nach
Aussagen des Angeklagten und weiteren 15 Zeugen nicht klar. Der 27-Jährige
sprach von dem Vergewaltigungsversuch an seiner Ehefrau. Nachdem er davon
erfahren hatte, sei eine "angespannte Situation" bei dem Angeklagten
eingetreten, in der er sich zu der Tat "hinreißen lassen" habe, so Peter
Philipp, der Anwalt des Beschuldigten.
Die vermeintliche Straftat, der Vergewaltigungsversuch an der 26-Jährigen, wurde nicht angezeigt. Der niedergeschossene 30-Jährige selbst stellte die Vorwürfe in Abrede. Auch habe er den Angeklagten, die beiden Männer kennen sich seit mehreren Jahren, nicht bedroht.
Hatte Ehefrau ein Verhältnis mit dem Opfer?
Von Angehörigen
wurde ein Verhältnis des 30-Jährigen mit der Ehefrau des Beschuldigten in
den Raum gestellt. Auch hierzu divergierten die Aussagen, von "das wusste
jeder" bis hin zu "nur Freunde". Klare Position bezog der Angeklagte bei
seiner Verantwortung zur Tatausführung. Der 27-Jährige gab bei der
Einvernahme durch Kurt Weisgram, vorsitzender Richter des
Geschworenensenats, zu, auf den 30-Jährigen geschossen zu haben. Er habe aus
"Angst" auf den Kontrahenten gefeuert, so der 27-Jährige, der bei dem
Prozess mehrmals in Tränen ausbrach.
Ein interessantes Detail: Von den vier Schüssen, die auf den 30-Jährigen abgegeben wurden, hatte einzig der Treffer im Oberbauch vorübergehend Lebensgefahr hervorgerufen. Es kam zu hohem Blutverlust, auch der Darm wurde verletzt. Jene drei Projektile, die das Opfer im Gesicht trafen, waren nicht lebensbedrohlich. Sie gingen rechts bzw. links an einem Ohr vorbei, ein Schuss traf den 30-Jährigen im Bereich des Halses.