Einbruch im Merkur
17-Jähriger muss 18 Monate ins Gefängnis
24.11.2009
Am Mittwoch musste sich der Jugendliche wegen Einbruchdiebstahls verantworten. Der 17-Jährige wurde zu 18 Monaten Haft verurteilt.
18 Monate Freiheitsstrafe wegen gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls und Widerruf der bedingten Strafnachsicht bei der vorangegangenen Verurteilung: So lautete am Mittwoch das Urteil für jenen 17-Jährigen, der bei einem Einbruchsversuch in einen Kremser Supermarkt im August von der Polizei angeschossen worden war. Er nahm Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab - somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
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Rechtskräftig ist das Urteil für den Zweitangeklagten: Der 28-jährige - bisher unbescholtene - Rumäne, der als Chauffeur fungiert hatte, wurde ebenfalls zu 18 Monaten verurteilt, davon sechs Monate unbedingt.
(c) Pauty, der verurteilte Komplize des 17-Jährigen
Mildernd bei beiden Angeklagten waren die Geständnisse und die Tatsache, dass es in zwei (von insgesamt vier) Fällen beim Versuch geblieben war.
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Rückfall
Als erschwerend wertete das Gericht beim
17-Jährigen den "raschen Rückfall" nach der bedingten
Entlassung aus der - offenbar wirkungslosen - Haft im Oktober 2008. Der
Widerruf bedeutet für den 17-Jährigen nun insgesamt drei Jahre und zwei
Monate Freiheitsstrafe. Er soll in der Justizanstalt Gerasdorf die
Möglichkeit haben, den Hauptschulabschluss nachzuholen und eine Lehre zu
absolvieren. Andernfalls sah Richter Gerhard Wittmann eine "Stein-Karriere
vorprogrammiert".
Das Beweisverfahren war bereits nach einer guten Stunde beendet. Tatmotiv der Angeklagten waren laut Staatsanwalt Friedrich Kutschera finanzielle Schwierigkeiten, da beide keiner Arbeit nachgingen.
Getränke und Süßigkeiten gestohlen
Die
Verteidiger betonten, dass der insgesamt entstandene Schaden gering sei
(erbeutet wurden Getränke und Süßigkeiten). Clemens Lahner verwies darauf,
dass sein Mandant beim Einbruchsversuch in den Supermarkt im August einen
Durchschuss durch beide Beine erlitten und den Tod seines besten Freundes
miterleben musste: "Mein Mandant ist schon bestraft."
Streit mit der Mutter
Der Jugendliche hatte nach einem Streit
mit seiner Mutter, die ihn aus der Wohnung wies, eine Zeitlang bei dem
Rumänen, Vater von vier Kindern, gewohnt. Am Abend vor jener
verhängnisvollen Nacht im August fuhren sie zunächst zum Bahnhofsbereich, wo
sie mit einem 23-Jährigen - derzeit in U-Haft - zusammentrafen, mit dem der
17-Jährige laut Anklage den Einbruch in den Supermarkt verabredete.
Im Pkw des Rumänen fuhr der Jugendliche dann in die Nähe des Supermarktes und nahm seinen 14-jährigen Freund mit. Sie besorgten sich als Werkzeug eine Gartenkralle und trafen den 23-Jährigen. Nach zwei gescheiterten Versuchen, in das Gebäude einzudringen, hoben sie schließlich gemeinsam ein Rollschiebetor an, worauf der 23-Jährige sich entfernte. Im Supermarkt suchten die beiden Jugendlichen dann nach Geld, bis - nach Auslösung des Alarms - die Polizei eintraf und es zu den fatalen Schüssen kam.