Mistelbach
18 Jahre Haft für Mord an Ex-Frau
30.01.2014
Ein 53-Jähriger hatte seine Ex-Frau mit 36 Messerstichen getötet.
Wegen Mordes an seiner Ex-Frau ist ein 53-Jähriger am Donnerstag am Landesgericht Korneuburg zu 18 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hatte sich geständig gezeigt und die Tötungsabsicht zugegeben. Die zweifache Mutter war im August 2013 in Laa an der Thaya auf offener Straße durch 36 Messerstiche getötet worden.
Nicht rechtskräftig
Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Staatsanwältin Gudrun Bischof meldete Berufung gegen die Strafhöhe an. Richterin Xenia Krapfenbauer bezeichnete in der Urteilsbegründung die Unbescholtenheit und den Beitrag des Angeklagten zur Wahrheitsfindung als mildernd, erschwerend gewertet wurde die Brutalität der Tat.
"Ich habe sie getötet"
Der 53-Jährige, der sich nach der Tat von einem Augenzeugen selbst mitgebrachte Handschellen anlegen und dann widerstandslos hatte festnehmen lassen, zeigte sich vor den Geschworenen geständig, aber keine Reue. "Ich bin schuldig, ich habe sie getötet." Das einzige, was ihm leidtue, seien die Kinder, erklärte er mehrmals. Er verspüre Erleichterung, und er schlafe jetzt besser als zuvor.
Die einvernehmliche Scheidung des Paares, das sich 2004 über das Internet kennengelernt und 2007 geheiratet hatte, war im Juni 2013 über die Bühne gegangen. Bereits zuvor hatte die Frau laut Staatsanwältin Gudrun Bischof mehrere Monate in einem Frauenhaus verbracht und zog dann in eine Wohnung in Laa an der Thaya. Am 28. August wurde dem 53-Jährigen der Antrag der Frau auf das alleinige Sorgerecht für die Buben (damals drei und fünf Jahre) zugestellt. Noch am selben Tag erwarb er, wie Bischof ausführte, eine Schreckschusspistole und Handschellen.
Am 29. August fuhr er von seinem Weinviertler Wohnort nach Laa an der Thaya, lauerte seiner aus Deutschland stammenden Ex-Frau auf und stach dann - nach einem gescheiterten Gespräch - mit einem Klappmesser 36 Mal auf sie ein. Elf Wunden an den Armen waren Abwehrverletzungen, ein Stich ging ins Herz, das Opfer starb wenig später an inneren Blutungen und Herzkreislaufversagen im Spital.
Nach Darstellung des Angeklagten hatte er seine Ex-Frau an jenem Morgen gebeten, die beiden Buben am 6. September, dem Geburtstag des älteren, zwei Stunden länger als vereinbart sehen zu dürfen, was sie verweigert habe. Als es um das Sorgerecht ging, habe sie lächelnd gemeint: "Ich hab' dir ja gesagt, du siehst die Kinder nie wieder", worauf er ihr die Schreckschusspistole an die Stirn hielt und dann auf die Flüchtende einstach.
"Hätte mir der Staat geholfen, wäre das vielleicht nicht passiert", verwies er darauf, dass er vom Jugendamt gehört hätte, als Mann habe er in Österreich "sowieso keine Chance auf die Kinder". Laut der Richterin hätte es allerdings am 2. September einen Termin in der Causa gegeben. Er habe nichts mehr für seine Frau empfunden, sagte der 53-Jährige. Hass und Rache als Motiv hatte er in früheren Befragungen angegeben und bestätigte heute seinen Gedankengang, wenn er die Kinder nicht haben könne, solle sie auch seine Frau nicht haben. Diese hätte mit ihrem neuen Freund in die Steiermark übersiedeln wollen.
Emotionale Armut
Gerichtspsychiater Werner Brosch bescheinigte dem Mann emotionale Armut in auffälligem Ausmaß und ein grobschlächtiges Wertgefüge. Es liege aber keine psychische Störung vor - weder zum Tatzeitpunkt noch allgemein -, die eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher rechtfertigen würde.