Crash auf A21

18 Monate nach tödlichem Busunfall

14.02.2012

Bei dem Horror-Unfall sind mehrere Menschen ums Leben gekommen.

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© APA/HERBERT PFARRHOFER
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18 Monate bedingte Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Gemeingefährdung: So lautete am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt das Urteil für einen 57-jährigen serbischen Buslenker, der am 21. Februar 2010 kurz vor Mitternacht auf der A21 (Wiener Außenringautobahn) bei Gaaden (Bezirk Mödling) einen Auffahrunfall verursacht hatte. Bei dem Crash mit zwei Lkw starben sechs Menschen, 20 wurden schwer und 13 leicht verletzt. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, es ist somit nicht rechtskräftig.

Mildernd wirkte sich neben dessen Unbescholtenheit aus, dass der Lenker selbst schwer verletzt wurde, nie wieder einen Bus chauffieren wird können und an dem Geschehen psychisch noch lange leiden wird, wie seine Befunde zeigten. Daher lag für Einzelrichter Gerald Grafl trotz der erschwerenden Tatsache der hohen Opferzahl kein spezialpräventiver Grund für eine unbedingte Strafe vor. Auch auch aus generalpräventiver Sicht sei kein Anlass dafür gegeben: Der Bus sei mit drei Lenkern besetzt gewesen, die Ruhezeiten seien eingehalten worden. Jeder kenne ähnliche Situationen im Straßenverkehr, oft gehe ein Fehlverhalten glimpflich aus, im vorliegenden Fall habe es zu einem "tragischen, schweren Unfall" geführt, so der Richter.

Fahrfehler
Die Staatsanwältin hatte in ihrem Schlussplädoyer aufgrund der drei Varianten nennenden Gutachten einen Fahrfehler als erwiesen angesehen: Entweder lag ein zu geringer Abstand zum vorderen Fahrzeug vor und/oder mangelndes Fahren auf Sicht bei plötzlich auftretendem Nebel bzw. nicht rechtzeitige Reaktion auf das Hindernis in Form eines bremsenden oder langsam fahrenden Lkw. Sein Mandant sei ein gebrochener Mann, in seinem Leben völlig aus der Bahn geworfen, sagte hingegen der Verteidiger. Dass der Mann trotz seines schlechten Gesundheitszustandes für die Verhandlung die lange Anreise aus dem Kosovo auf sich genommen habe, sei Ausdruck seiner inneren Verantwortung.

Der Angeklagte - seit 1975 Berufschauffeur - hatte nichts beschönigt, aber sich damit verantwortet, dass plötzlich eine Nebelwand dagewesen sei und ebenso unmittelbar der Lkw vor ihm. Bremslichter hätte er keine gesehen.

Sicht beeinträchtigt
Alle beteiligten Kraftfahrer bestätigten, dass die Sicht in dieser an sich relativ klaren Winternacht im Bereich von Gaaden durch Rauch beeinträchtigt wurde. Der erste bremste sein Fahrzeug nach seinen Angaben auf etwa 20 km/h, laut Auswertung der Tachoscheibe nahezu bis zum Stillstand, ein weiterer Lkw bremste ebenfalls und der Buslenker prallte gegen dessen Heck. Zu diesem Zeitpunkt hatte er den Bus laut dem Sachverständigen von zuvor 106 auf 90 km/h abgebremst - zu wenig, um ein Auffahren verhindern zu können. Nicht feststellbar war für die Experten, ob zuerst der Bus oder die beiden Lkw kollidiert waren.

Für sechs Personen, vier Kosovaren, einen Serben und einen Österreicher, kam jede Hilfe zu spät. Dem Buslenker musste der rechte Unterschenkel amputiert werden, das linke Bein wurde operiert, das Schulterblatt war lädiert und mehrere Rippen waren gebrochen.

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