Giftprozess in Krems

20 Jahre Haft für Helmut O.

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56-Jähriger von Geschworenen des versuchten Mordes einstimmig schuldig gesprochen - Urteil nicht rechtskräftig.

Mit einem einstimmigen Schuldspruch ist am Mittwoch knapp nach Mitternacht im Landesgericht Krems der Prozess gegen den Heurigenbesitzer Helmut O. zu Ende gegangen. Der 56-Jährige wurde wegen versuchten Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt, weil er nach Ansicht der Geschworenen den Spitzer Bürgermeister Hannes Hirtzberger mit einem mit Strychnin versetzten "Mon Cheri" vergiftet hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Verteidiger Nikolaus Rast kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, Staatsanwalt Friedrich Kutschera will ebenfalls berufen.

Lange Beratung
Sechs Stunden hatten die acht Laienrichter über die Frage beraten, ob Helmut O. jener zunächst Unbekannte war, der am Abend des 8. April 2008 die mit einer mehrfach tödlichen Dosis Strychnin präparierte Praline unter Beilage einer Glückwunschkarte hinter den Scheibenwischer am PKW des beliebten Spitzer Ortsvorstehers steckte. Hirtzberger verzehrte das Naschwerk am nächsten Morgen, auf der Fahrt in seine Kremser Kanzlei wurde ihm plötzlich schlecht. Er konnte noch anhalten und Passantinnen sinngemäß zurufen, diese sollten einen Arzt verständigen, er habe ein "Mon Cheri" gegessen und sei vergiftet worden. Danach verlor er das Bewusstsein, erlitt einen Herzstillstand, konnte aber reanimiert werden.

Folgenschweres Attentat
Doch Hirtzberger wird bis an sein Lebensende ein Pflegefall bleiben, wie Gerichtsmediziner Christian Reiter in seinem Gutachten erläuterte: "Es ist zweifellos von schweren Dauerfolgen auszugehen." In Folge der Vergiftung wären "schwere, irreparable Schäden des Gehirngewebes" aufgetreten: "Es ist mit einer lebenslangen Behinderung zu rechnen." Nach Darstellung der Ehefrau des Opfers, Renate Hirtzberger, befindet sich ihr Mann, der derzeit im Klinikum St. Pölten behandelt wird, in einer Art Wachkoma. Es gehe ihm "sehr schlecht".

O. fühlt sich unschuldig
Helmut O. hatte stets bestritten, mit dem heimtückischen Giftanschlag etwas zu tun zu haben. Das beteuerte er ein weiteres Mal nach der Urteilsverkündung. Auf die Frage der vorsitzenden Richterin, Ingeborg Kristen, ob er das Urteil verstanden habe, bemerkte er sichtlich mitgenommen: "Ich hab's wohl verstanden, versteh's aber trotzdem nicht! Ich habe den Hannes nicht vergiftet! Ich nehme das Urteil nicht an!" Verteidiger Nikolaus Rast meldete unverzüglich Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

"Kommissar DNA"
Ausschlag gebend für den Schuldspruch dürften vor allem die Zeugenaussagen der Söhne des 56-Jährigen und ein DNA-Gutachten gewesen sein, das den Angeklagten massiv belastete: Sein genetischer Fingerabdruck war auf der Innenseite des dem Mon Cheri beigelegten Billetts gefunden worden, wofür der Wirt keine plausible Erklärung bieten konnte. Darüber hinaus förderten seine Söhne zu Tage, dass ihr Vater sie gebeten hatte, in ein Marmeladeglas zu spucken, um mit ihrem Speichel die DNA-Probe zu verfälschen, um die ihn die Polizei Mitte Februar ersucht hatte: Als feststand, dass am Billett eine männliche DNA haften geblieben war, ging die Polizei mit dieser Information an die Öffentlichkeit und teilte mit, dass sie aus dem Kreis der Verdächtigen, zu denen Helmut O. von Anfang an zählte, nun mehr als ein Dutzend Personen um einen biologischen Fingerabdruck bitten werde.

Motiv
Als Motiv für den Mordversuch hatte Staatsanwalt Friedrich Kutschera die sich hinschleppenden Umwidmung für den "Klosterhof" samt angeschlossenen Grundbesitz des Angeklagten ins Treffen geführt. Helmut O. wollte seinen Besitz als Bauland gewidmet bekommen, um ihn verkaufen bzw. einem Hotel-Projekt zuführen zu können. Bürgermeister Hirtzberger soll dem zwar grundsätzlich nicht im Wege gestanden sein, aber unabdingbare Voraussetzungen - etwa die Vorlage eines Businessplanes oder die Zusage von Fördermitteln des Landes Niederösterreich - eingefordert haben, die O. nicht beibringen konnte oder wollte. Für diese Verzögerung habe O. den Bürgermeister verantwortlich gemacht, so der Anklagevertreter.

Schadenersatz
Das Gericht verurteilte den 56-Jährigen auch zur Zahlung eines symbolischen Schadenersatzes an den Bürgermeister. Bei der Strafbemessung waren grundsätzlich die bisherige Unbescholtenheit des Mannes sowie der Umstand mildernd, "dass es beim Versuch geblieben ist", wie die Vorsitzende formulierte. Erschwerend waren demgegenüber die Heimtücke. Außerdem sei der "körperlich ausgesprochen schlechte Zustand" von Hannes Hirtzberger bei der Strafbemessung zu berücksichtigen gewesen, sagte Kristen.

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Der Angeklagte im Blitzlichtgewitter. Helmut O. bekannte sich "nicht schuldig".

Sichtlich erfreut genoss er den Medienrummel.

Fotografen und Kameramänner riefen sich zu: "Er kummt glei! Er kummt glei!".

Im Gericht nahm dann der Angeklagte Platz.

Für Staatsanwalt Kutschera ist Helmut O. schuldig. Ein DNA-Test habe ihn überführt.

Der Gerichtsmediziner Christian Reiter vor Verhandlungsbeginn.

Die vorsitzende Richterin des Geschworenensenats Ingeborg Kristen.

Der Verteidiger des Angeklagten Helmut O., Nikolaus Rast.

Ein weiterer Verteidiger des Angeklagten Helmut O.: Kurt Wolfmair.

O. erhält eigenen Angaben zu Folge derzeit monatlich 2.500 Euro Pacht für das Lokal "Klosterhof" auf seinem Anwesen und 1.200 Euro Pension. Zum Zeitpunkt der Tat sei es ihm nicht schlecht gegangen.

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