Einstimmiges Urteil

20 Jahre Haft und Einweisung für Mord an Baby

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Jener Tschetschene, der seine kleine Tochter aus dem Fenster geworfen hatte, wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt.

Wegen Mordes und vorangegangenen Mordversuchs an seiner 21 Monate alten Tochter ist ein 22-Jähriger tschetschenischer Herkunft am Dienstag am Landesgericht St. Pölten zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Außerdem wird er aufgrund der vorliegenden Persönlichkeitsstörung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der Geschworenenspruch fiel einstimmig aus.

Urteil nicht rechtskräfig
Der Angeklagte will gegen die Strafhöhe berufen, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Als mindernd wurden laut Richter Helmut Weichhart das - wenn auch nicht reumütige - Geständnis und die herabgesetzte Dispositionsfähigkeit des Mannes bewertet.

Er hatte am 6. Dezember 2007 in Ybbs an der Donau seine kleine Tochter aus dem Fenster seiner Wohnung im zweiten Stock gestoßen, weil seine Frau sich von ihm trennen wollte. Das Mädchen, das er Tage zuvor bereits mit einer Schnur zu erdrosseln versucht hatte, erlitt bei dem Sturz aus fast neun Metern Höhe tödliche Kopfverletzungen.

"Was passiert ist, ist passiert"
"Was passiert ist, ist passiert. Ich habe meine Tochter umgebracht", zitierte der Richter zuvor aus der ausführlichen Aussage des Beschuldigten vor der Polizei unmittelbar nach der Tat. In der Verhandlung verhielt sich der schmächtige, ganz jung wirkende 22-Jährige äußerst wortkarg. Auf die via Dolmetsch gestellten Fragen antwortete er lediglich mit Ja oder Nein.

Hat sich so ergeben...
Warum? Er habe einfach alles satt gehabt, hielten die Kriminalisten damals fest. Und auf die Frage, ob er das Kind von hinten unter den Achseln fasste, auf das Fensterbrett hob und hinunter stieß, um es zu töten, sagte er: "Ja, das wollte ich." Heute meinte er, er wisse nicht mehr, warum er das getan habe. Es habe sich "so ergeben", es tue ihm sehr leid. Vor der Polizei hatte er auch ausgesagt, er hätte im Fall einer Trennung und Rückkehr seiner Frau in ihre Heimat Angst davor gehabt, dass ihm deren Verwandten nach tschetschenischer Tradition etwas antun könnten.

Die Befragung des Beschuldigten dauerte nicht einmal eine Stunde. Auf die Zeugen, u.a. jene Passanten, die das aus dem Fenster gestürzte Mädchen auf der Straße gefunden hatten, wurde verzichtet.

Frau schildert Erdrosselungsversuch
Per Video wurden den Geschworenen Befragungen der Ehefrau vom Dezember 2007 gezeigt. Die damals sichtlich schwer getroffene 18-Jährige, die zunächst gar nichts sagen wollte und während der Tat selbst nicht im Zimmer war, schilderte den Erdrosselungsversuch: Als sie ins Kinderzimmer kam, hatte das Mädchen eine schwarze Schnur um den Hals, die sie entfernen konnte. Die Kleine röchelte und hatte blaue Lippen. Ab da ließ sie ihre Tochter nicht mehr mit ihrem Mann allein und nahm sie sogar auf die Toilette mit - bis sie am 6. Dezember 2007 ein Glas Wasser holte.

Kein Milderungsgrund
Warum sie den Mordversuch Ende November nicht angezeigt hatte, erklärte Staatsanwalt Karl Fischer in seinem Schlussvortrag mit dem Kulturkreis, aus dem das Paar stammte: Man gehe nicht zur Polizei, die Frau habe sich unterzuordnen. Dass der Angeklagte leicht behindert sei und einen niedrigen IQ habe, sei kein Milderungsgrund für die Tat, die er aus Gekränktsein begangen habe und für die er wenig Reue zeige. Auf Grund seiner seelischen Störung werde der Mann immer eine "Zeitbombe" sein, begründete Fischer den Antrag auf Verurteilung plus Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

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