Namensänderung abgelehnt

22-Jähriger darf nicht "Tomahawk" heißen

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Auch für VwGH kam Namensänderung des Niederösterreichers nicht infrage.

Der Wunsch eines 22-jährigen Niederösterreichers, "Tomahawk" zu heißen, bleibt unerfüllt. Nachdem die zuständige Bezirkshauptmannschaft (BH) bereits Ende 2009 die beantragte Namensänderung abgelehnt hatte, hat vor wenigen Wochen auch der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) die dagegen eingebrachte Beschwerde abgewiesen.

Weil er sich mit seinem Namen unwohl fühlte, wollte der junge Mann sowohl seinen Vor- als auch seinen Familiennamen ändern lassen. Weshalb er seinen Familiennamen ausgerechnet nach einer indianischen Streitaxt umbenennen wollte, blieb den mit dem Fall betrauten Behörden schleierhaft. Gründe nannte der 22-Jährige nämlich keine, ist der VwGH-Entscheidung (Geschäftszahl 2010/06/0276) zu entnehmen.

Während die Änderung des Vornamens noch durchging, biss der Mann in Bezug auf "Tomahawk" auf Granit. Die BH stellte sich auf den Standpunkt dies sei "ein Begriff, mit dem im deutschen Sprachgebrauch üblicherweise ein lebloser Gegenstand bezeichnet wird". Außerdem sei Tomahawk im Inland als Familienname nicht vorhanden.

Diese Entscheidung sei nicht zu beanstanden, stellte nun der VwGH fest. Es könne "nicht als rechtswidrig erkannt werden, dass die belangte Behörde die angestrebte Änderung des Familiennamens versagt hat".

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