Prozess in Krems
Kirchen-Mitglied verging sich an sieben Kindern
01.12.2023Weil er sieben Minderjährige missbraucht haben soll, ist ein Mann am Freitag in Krems vor Gericht gestanden.
Dem 33-jährigen Mitglied einer Kirchengemeinschaft im Waldviertel waren die Kinder bzw. Jugendlichen von den Eltern zur Aufsicht anvertraut worden. Im Rahmen von Übernachtungen dürfte es beim Beschuldigten zu Hause zu sexuellen Übergriffen gekommen sein. Der gebürtige Rumäne bekannte sich schuldig.
Der verheiratete Vater von vier Kindern war laut Staatsanwältin Mitglied einer Glaubensgemeinschaft, in deren Rahmen sich viele von Rumänien nach Österreich gekommene Familien regelmäßig treffen. Immer wieder habe der 33-Jährige Unterstützung in organisatorischen Dingen geleistet und sich so bei den weiteren Gemeinschaftsmitgliedern "ein solides Vertrauensverhältnis" erarbeitet.
Kinder zum Übernachten eingeladen
Auf dieser Basis habe der Angeklagte Buben und Mädchen aus dem Bekanntenkreis eingeladen, bei ihm zu übernachten, schilderte die Vertreterin der Anklagebehörde. Dabei soll es zu den Übergriffen gekommen sein. Ein Betroffener erstattete letztlich Anzeige, die weiteren entschlossen sich zur Aussage, "nachdem sie bemerkten, dass sie nicht das einzige Opfer sind". Sechs der Betroffenen sind männlich, ein Opfer ist weiblich.
Zum Hintergrund hielt die Staatsanwältin fest, dass sich der 33-Jährige eigenen Angaben zufolge zu Männern hingezogen fühlt. Um die Homosexualität zu unterdrücken, habe der gerichtlich Unbescholtene sehr früh geheiratet. Verteidiger Rudolf Mayer äußerte sich ähnlich und betonte, dass sich der nunmehr Angeklagte einer Psychotherapie unterziehen hätte sollen.
Bereits vor der Polizei habe der Beschuldigte "ein volles Geständnis abgelegt", unterstrich Mayer. "Mein Mandant hat sein Leben verpfuscht, da brauchen wir gar nicht darüber reden." Der 33-Jährige sei kein Illusionist und wisse "natürlich, dass er eine Haftstrafe bekommen wird".
Teilschmerzengeld
Seitens der Opfervertreterin wurde für alle Betroffenen ein Teilschmerzengeld von jeweils 10.000 Euro geltend gemacht. Nach den Eröffnungsvorträgen wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Angelastet werden dem 33-Jährigen in dem Schöffenverfahren Vergewaltigung, schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen sowie sexueller Missbrauch von wehrlosen oder psychisch beeinträchtigen Personen. Hinzu kommen Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses und sexuelle Belästigung. Der gesamte Tatzeitraum erstreckt sich von Jänner 2016 bis zum diesjährigen August. Dem Angeklagten drohen bis zu zehn Jahre Haft. Ein Urteil wurde für die Nachmittagsstunden erwartet.