Urteil
5 Schuldsprüche nach brutaler Attacke auf 22-Jährigen
02.04.2008
Vier Burschen und ein junges Mädchen wurden am Mittwoch in Korneuburg wegen einer brutalen Attacke auf einen 22-Jährigen zu Haftstrafen verurteilt.
Fünf Schuldsprüche und einen Freispruch hat ein Schöffensenat am Mittwoch am Landesgericht Korneuburg im Prozess um eine brutale Attacke gegen einen 22-Jährigen nach einem Disco-Besuch im November 2007 in Hainburg an der Donau (Bezirk Bruck an der Leitha) gefällt. Jene vier Burschen, die den jungen Mann zusammengeschlagen hatten, wurden zu je zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, die Anstifterin zu zweieinhalb Jahren.
Urteile teilweise rechtskräftig
Überdies wurden die fünf
zur Bezahlung von 50.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Das Opfer ist seit
der Tat völlig gelähmt und sprechunfähig. Dem Freund der 17-Jährigen war die
Anstiftung nicht nachzuweisen. Zwei Burschen nahmen die Urteile an, der
Staatsanwalt ebenso - diese sind daher rechtskräftig, die übrigen drei
nicht.
"Wie auf einen Fußball hingetreten"
Richterin
Monika Lassmann verwies in der Urteilsbegründung auf die unglaubliche
Brutalität, zu der sich die Burschen hatten anstiften lassen: Gerauft sei
immer geworden, aber dass vier auf einen bereits wehrlos am Boden Liegenden
schlagen und gegen seinen Kopf "wie auf einen Fußball"
hintreten, sei eine andere Dimension - auch wenn niemand diese für das Opfer
schreckliche Folgen gewollt hatte.
Die vier Burschen hätten sich in der Verhandlung reumütig gezeigt, wurde als mildernd bewertet. Der Älteste von ihnen sei als einziger unbescholten, weshalb für ihn dasselbe Strafausmaß bestimmt wurde, so Lassmann (für den jungen Erwachsenen hätte das Delikt der absichtlich schweren Körperverletzung eine Strafdrohung von sechs Monaten bis zehn Jahren bedeutet, für die Jugendlichen lag der Strafrahmen bei bis zu fünf Jahren, Anm.).
Anstifterin nicht reumütig
Für das Mädchen wirkte sich das
fehlende reumütige Geständnis erschwerend aus. "Sie hatte
noch nicht genug, nachdem der junge Mann noch aufstehen und weggehen konnte",
erinnerte die Richterin an die Aussagen am ersten Verhandlungstag Mitte
März, wonach die 17-Jährige "anordnete", dem 22-Jährigen
mit zwei Pkw nachzufahren.
Beim Freund des Mädchens, der ebenfalls als Bestimmungstäter angeklagt war, "war die Suppe zu dünn", sagte Lassmann zum Freispruch. Er werde aber damit leben müssen, dabei gewesen zu sein und das Geschehen nicht verhindert zu haben.
Gutachten gab Ausschlag
Bei dem 22-Jährigen wurde ein
Locked-in-Syndrom diagnostiziert - das heißt, sein Bewusstsein sei teilweise
vorhanden, die Bewegungs- und Kontaktmöglichkeit aber gleich null, führte
Gerichtsmediziner Wolfgang Denk vor Gericht aus. Der Patient, der über eine
Magensonde ernährt wird, könne lediglich mit den Augen zwinkern und
mittlerweile minimal den Kopf und die Finger der linken Hand bewegen.
Benefizkonzert für 22-jähriges Opfer
Manfred Steiner -
so der Name des Opfers - wird für immer ein Pflegefall bleiben. Zu Gunsten
des 22-Jährigen veranstaltet der Motorradklub Outsider MC Austria
ein Benefizkonzert in der Heimatgemeinde Manfred Steiners am 19. April 2008
ab 17 Uhr. Die Vienna Capitals - Manfred Steiner war ein Fan der Caps -
unterstützen diese Veranstaltung im Musikheim Engelhartstetten mit
Sachpreisen. Mehr
Infos zur Benefizveranstaltung