60-Jähriger muss 28.000 Euro zahlen, 21.000 Euro davon unbedingt - Nicht rechtskräftig - Verfahren gegen Mutter der beiden toten Mädchen endete mit Diversion.
Korneuburg. Der Prozess um einen Unfall mit zwei toten Mädchen in einem an ein Elektrofahrrad gekoppelten Anhänger hat am Montag in Korneuburg mit einem Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung für den Pkw-Lenker geendet.
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Unfall mit Anhänger: Diversion und Strafe
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Der 60-Jährige muss 28.000 Euro Geldstrafe bezahlen, 21.000 Euro davon unbedingt. Das Verfahren gegen die Mutter der Kinder endete mit einer Diversion.
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Die 39-Jährige, die das Fahrrad-Gespann am 4. August gelenkt hatte, muss binnen sechs Monaten gemeinnützige Leistungen im Ausmaß von 200 Stunden erbringen, danach wird das Verfahren eingestellt. Sie hatte sich wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten müssen.
Das Urteil gegen den Pkw-Lenker ist nicht rechtskräftig. Während sich der Verteidiger Bedenkzeit erbat, erhob der Staatsanwalt Berufung.