Gegen Ausbildner

A22-Karambolage - Bundesheer leitet Disziplinarverfahren ein

28.01.2009

Das Bundesheer hat nach der Karambolage auf der Donauuferautobahn (A22) bei Korneuburg eine erste Konsequenz gezogen.

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© bundesheer
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Wie das Verteidigungsministerium anlässlich des ersten Zwischenergebnisses der militärischen Untersuchungskommission am Mittwochnachmittag mitteilte, werde gegen einen Ausbildungsverantwortlichen ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

Nicht-Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen
"Die heeresinternen Sicherheitsbestimmungen für den Einsatz von Knall-, Markier- und Signalmunition wurden nicht in vollem Umfang eingehalten, die notwendigen Gefahrenzonen unterschritten. Unabhängig davon, ob die Nicht-Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen in einem direkten oder indirekten Zusammenhang mit dem Unfall steht, wird daher ein Disziplinarverfahren gegen den Ausbildungsverantwortlichen eingeleitet", berichtete das Verteidigungsministerium. Der Endbericht der Untersuchungskommission des Militärkommandos Niederösterreich wird binnen der nächsten zehn Tage erwartet.

Unterschiedliche Aussagen der Rekruten
Untersucht wurde auch der Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung. Ein Drittel der Rekruten, die an der Übung teilgenommen hatten, habe demnach angegeben, sich von Vorgesetzten eingeschüchtert gefühlt zu haben. Sie hätten gemeint, "dass Hilfe untersagt wurde", so das Verteidigungsministerium. "Das zweite Drittel hielt die Reaktion der Ausbilder für richtig. Das dritte Drittel machte dazu keine Angaben. Der Vorwurf der Einschüchterung wird durch die Bundesheer-Beschwerdekommission geprüft", so das Ministerium in einer Aussendung.

Der Übungsleiter selbst habe sich, unmittelbar nachdem er erkannt hatte, dass sich auf der A22 ein Unfall ereignet hat, ein persönliches Bild von der Lage gemacht. "Er sah dabei, bevor er noch die Unfallstelle einsehen konnte, das Blaulicht von Einsatzfahrzeugen. Er beurteilte daher die Hilfeleistung durch sein Personal als nicht erforderlich", so das Verteidigungsministerium.

Ein Rekrut habe zu Protokoll gegeben, "dass eine Hilfeleistung vonseiten der Rekruten nicht möglich, ja sogar gefährlich gewesen wäre. Die Soldaten hatten weder die erforderliche Ausrüstung (Warnjacke) noch konnten sie direkt zur Unfallstelle gelangen". Diese sei "durch einen Wildzaun vom Übungsplatz getrennt und nur über die Autobahnzufahrt zur Tankstelle möglich", hieß es in der Aussendung.

Garnisonsübungsplatz Korneuburg gesperrt
Ob die Nichteinhaltung der Sicherheitsbestimmungen in einem direkten oder indirekten Zusammenhang mit dem Unfall steht, wird von unabhängigen Gutachtern bzw. der Staatsanwaltschaft geklärt. Am Dienstag wurden am Truppenübungsplatz Allentsteig Versuche mit Nebelhandgranaten durchgeführt. Die Ergebnisse dazu lagen noch nicht vor. Der Garnisonsübungsplatz Korneuburg wurde unterdessen für die Verwendung von Nebelhandgranaten bis zur Feststellung der Unfallursache gesperrt.

Eine Tote und sieben Verletzte
Vergangenen Donnerstag war bei einer Kollision auf der A22 eine Frau getötet worden, sieben Personen wurden verletzt. Sieben Pkw waren in den Unfall verwickelt. Von der Exekutive wurde ermittelt, dass "vermutlich durch die Zündung pyrotechnischer Gegenstände" starker Rauch aufgetreten war. In der Folge geriet das Bundesheer in die Kritik. In 260 Metern Entfernung zur Unfallstelle wurden auf einem Gelände anlässlich einer Nachtlehrvorführung Nebelhandgranaten gezündet. Nach der gültigen Benützungsordnung hätte ein Abstand von 300 Metern eingehalten werden müssen.

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