Gegen Ausbildner
A22-Karambolage - Bundesheer leitet Disziplinarverfahren ein
28.01.2009
Das Bundesheer hat nach der Karambolage auf der Donauuferautobahn (A22) bei Korneuburg eine erste Konsequenz gezogen.
Wie das Verteidigungsministerium anlässlich des ersten Zwischenergebnisses der militärischen Untersuchungskommission am Mittwochnachmittag mitteilte, werde gegen einen Ausbildungsverantwortlichen ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Nicht-Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen
"Die heeresinternen
Sicherheitsbestimmungen für den Einsatz von Knall-, Markier- und
Signalmunition wurden nicht in vollem Umfang eingehalten, die notwendigen
Gefahrenzonen unterschritten. Unabhängig davon, ob die Nicht-Einhaltung der
Sicherheitsbestimmungen in einem direkten oder indirekten Zusammenhang mit
dem Unfall steht, wird daher ein Disziplinarverfahren gegen den
Ausbildungsverantwortlichen eingeleitet", berichtete das
Verteidigungsministerium. Der Endbericht der Untersuchungskommission des
Militärkommandos Niederösterreich wird binnen der nächsten zehn Tage
erwartet.
Unterschiedliche Aussagen der Rekruten
Untersucht wurde auch der
Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung. Ein Drittel der Rekruten, die an
der Übung teilgenommen hatten, habe demnach angegeben, sich von Vorgesetzten
eingeschüchtert gefühlt zu haben. Sie hätten gemeint, "dass Hilfe untersagt
wurde", so das Verteidigungsministerium. "Das zweite Drittel hielt die
Reaktion der Ausbilder für richtig. Das dritte Drittel machte dazu keine
Angaben. Der Vorwurf der Einschüchterung wird durch die
Bundesheer-Beschwerdekommission geprüft", so das Ministerium in einer
Aussendung.
Der Übungsleiter selbst habe sich, unmittelbar nachdem er erkannt hatte, dass sich auf der A22 ein Unfall ereignet hat, ein persönliches Bild von der Lage gemacht. "Er sah dabei, bevor er noch die Unfallstelle einsehen konnte, das Blaulicht von Einsatzfahrzeugen. Er beurteilte daher die Hilfeleistung durch sein Personal als nicht erforderlich", so das Verteidigungsministerium.
Ein Rekrut habe zu Protokoll gegeben, "dass eine Hilfeleistung vonseiten der Rekruten nicht möglich, ja sogar gefährlich gewesen wäre. Die Soldaten hatten weder die erforderliche Ausrüstung (Warnjacke) noch konnten sie direkt zur Unfallstelle gelangen". Diese sei "durch einen Wildzaun vom Übungsplatz getrennt und nur über die Autobahnzufahrt zur Tankstelle möglich", hieß es in der Aussendung.
Garnisonsübungsplatz Korneuburg gesperrt
Ob die
Nichteinhaltung der Sicherheitsbestimmungen in einem direkten oder
indirekten Zusammenhang mit dem Unfall steht, wird von unabhängigen
Gutachtern bzw. der Staatsanwaltschaft geklärt. Am Dienstag wurden am
Truppenübungsplatz Allentsteig Versuche mit Nebelhandgranaten durchgeführt.
Die Ergebnisse dazu lagen noch nicht vor. Der Garnisonsübungsplatz
Korneuburg wurde unterdessen für die Verwendung von Nebelhandgranaten bis
zur Feststellung der Unfallursache gesperrt.
Eine Tote und sieben Verletzte
Vergangenen Donnerstag war bei
einer Kollision auf der A22 eine Frau getötet worden, sieben Personen wurden
verletzt. Sieben Pkw waren in den Unfall verwickelt. Von der Exekutive wurde
ermittelt, dass "vermutlich durch die Zündung pyrotechnischer Gegenstände"
starker Rauch aufgetreten war. In der Folge geriet das Bundesheer in die
Kritik. In 260 Metern Entfernung zur Unfallstelle wurden auf einem Gelände
anlässlich einer Nachtlehrvorführung Nebelhandgranaten gezündet. Nach der
gültigen Benützungsordnung hätte ein Abstand von 300 Metern eingehalten
werden müssen.