"Fahrlässige Tötung"
Ärzte nach Patienten-Tod verurteilt
23.03.2011
Saftige Geldstrafen setze es für zwei Ärzte nach dem Tod einer 82-Jährigen.
Wegen des Todes einer 82-jährigen Patientin durch Überdosierung eines Medikaments sind am Landesgericht Korneuburg am Mittwoch zwei Ärzte des Krankenhauses Hollabrunn zu Geldstrafen im Ausmaß von 39.600 bzw. 20.400 Euro - nicht rechtskräftig - verurteilt worden: Richter Manfred Hohenecker sprach den Primar und den Oberarzt der chirurgischen Abteilung der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen schuldig.
Freisprüche gab es für die angeklagte Turnusärztin, weil sie das Medikament in ihrer Funktion gar nicht anordnen durfte, sowie für eine Ärztin, die die Anordnung zwar am nächsten Morgen abgezeichnet, dann aber in Urlaub gegangen war. Morgen, Donnerstag, müssen sich in dem Fall zwei weitere Ärzte in Korneuburg verantworten.