Sichtung in Pürbach

Wolfs-Alarm in NÖ: Tier spaziert durch Ort

04.05.2023

Ein Wolf ist am Mittwoch in einem Siedlungsgebiet in Pürbach, einer Katastralgemeinde von Schrems (Bezirk Gmünd), gesichtet worden. 

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© Facebook/Rene Koppensteiner
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 Das Tier sei seelenruhig auf der Hauptstraße bei einem Bahnübergang spaziert, schilderte Augenzeuge Rene Koppensteiner laut ORF NÖ. Der Wolfsbeauftragte Aldin Selimovic bezeichnete die Sichtung im APA-Gespräch als "besorgniserregend". Weitere Maßnahmen werden geprüft, teilte der NÖ Jagdverband auf Anfrage mit.

Der Wolf sei über eine Wiese gelaufen, schilderte Koppensteiner laut ORF NÖ. Der Mann war den Angaben zufolge zufällig mit dem Auto vorbeigekommen und hatte die Sichtung fotografiert. Es sei ein ausgewachsenes Tier gewesen, nach ein paar Minuten sei es wieder Richtung Wald verschwunden. Bei dem Vorfall in Pürbach handelt es sich laut dem Wolfsbeauftragten um eine gut dokumentierte Sichtung - bisher habe es überwiegend Meldungen ohne Foto- oder Videonachweis gegeben.

Einheimische haben Angst

Bei den Einheimischen steigt nun die Angst. Es scheint in der Gegend, Harmanschlag, Weitra und Harbach“ bis zu 3 Rudel zu geben. „Die Leute gehen nicht mehr Joggen", so ein besorgter Waldviertler. 

Wenn ein Wolf tagsüber - trotz genug Ausweichmöglichkeiten - durch den Ort laufe und nicht ängstlich wirke, sei das "kein normales Verhalten", sagte Selimovic zur APA. Ursachen dafür könnte eine Verletzung oder Krankheit sein. Das Tier könnte aber auch im Müll oder in einem Kompost- oder Misthaufen nach Futter suchen, sagte der Wolfsbeauftragte vom Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie. Er empfahl, die Situation im Auge zu behalten und im Fall einer erneuten Sichtung im Ort das Verhalten des Wolfs genau zu beobachten, bevor eventuell weitere Maßnahmen ergriffen werden.

"Der Fall wurde dem zuständigen Jäger gemeldet, der entscheidet, ob das Tier vergrämt oder entnommen wird", hieß es vom NÖ Jagdverband auf APA-Anfrage. Verwiesen wurde auf die neue, mit 3. April in Kraft getretene Wolfsverordnung, die Maßnahmen gegen "Problemwölfe" wie Vergrämung oder Abschuss nun rascher und unter genauen Vorgaben ohne vorherige behördliche Anordnung möglich macht.

Bei "unerwünschtem Verhalten" dürfe der Jäger den Wolf mit Warn- oder Schreckschüssen an Ort und Stelle vergrämen, um das Tier zur Flucht zu veranlassen, hielt der Jagdverband fest. Zeige das Tier "problematische Verhaltensweisen", etwa eine "unprovozierte Aggressivität gegenüber Menschen", habe innerhalb von vier Wochen im Jagdgebiet eine Entnahme zu erfolgen. Jede Maßnahme sei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft (BH) zu melden. Dabei müssten die relevanten Umstände des Einschreitens sowie die Art und Weise dargelegt werden.

Wolfssichtungen seien direkt an den Jäger vor Ort, die örtlich zuständige BH oder den Magistrat, die Wildtierinfo oder - bei Vorliegen einer Gefahrensituation - an die nächste Polizeidienststelle zu melden, informierte der NÖ Jagdverband. Die Information werde an den Jagdausübungsberechtigten weitergegeben.

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