Wiener Neustadt
Anklage im Fall Wastl: Mord durch Unterlassung
28.05.2013
Prozess startet kommenden Montag. Beschuldigter wird sich nicht schuldig bekennen.
Mord durch Unterlassung lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt gegen einen 42-jährigen Verdächtigen im Fall der seit fast zwölf Jahren verschwundenen Heidrun Wastl, teilte Sprecher Erich Habitzl mit. Die Kindergartenhelferin soll in einem Wald in der Buckligen Welt ums Leben gekommen sein. Die Leiche wurde bis heute nicht gefunden. Am kommenden Montag startet der zweitägige Geschworenenprozess in Wiener Neustadt. Ein Urteil wird für den 7. Juni 2013 erwartet.
Der beschuldigte Tischler, der die gegen ihn gerichteten Vorwürfe bestreitet, war Ende Mai vergangenen Jahres wegen dringenden Tatverdachts - mehr als zehn Jahre nach dem Verschwinden der Frau - festgenommen worden. Seitdem befindet er sich in U-Haft. Er zählte bereits zu Beginn der Ermittlungen zum Kreis der Verdächtigen, man konnte ihm aber nichts nachweisen.
Angeklagter bekennt sich nicht schuldig
Sein Mandant werde sich "nicht schuldig bekennen", erklärte Rechtsanwalt Ernst Schillhammer der APA. "Es gibt in dem Fall kein Tatopfer, keinen Tatort, kein Tatwerkzeug, keine Tathandlung und daher auch keinen Täter", so der Verteidiger.
Heidrun Wastl ist seit dem 28. September 2001 verschwunden. An diesem Tag hatte sie ihren sechsjährigen Sohn zu Mittag in Wiener Neustadt von der Schule abholen wollen, kam dort aber nie an. Nach seiner Festnahme gab der Tischler in der Folge an, mit der Kindergartenhelferin in einem Wald bei Lanzenkirchen - Ofenbach in der Buckligen Welt spazieren gewesen zu sein, wobei sie stürzte und sich tödlich verletzte. Große polizeiliche Suchaktionen blieben erfolglos. Die Frau wurde mittlerweile für tot erklärt.
Im anstehenden Prozess werden auch ein psychiatrischer und ein gerichtsmedizinischer Gutachter zu Wort kommen. Die Expertise des Letzteren soll laut Staatsanwaltschaft Zweifel an der Unfallversion des Verdächtigen hervorheben. Auch 18 Zeugen werden laut Gerichtssprecher Hans Barwitzius im Rahmen des Beweisverfahrens einvernommen.