Emotionaler Prozess

Babywunsch: Todes-Drama in der Klinik

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Zum höchst emotionalen Prozess kam es Mittwoch am Gericht in Wiener Neustadt.

NÖ. Es geht um den Tod einer jungen Frau, deren Hinterbliebene den Prozess in Tränen aufgelöst vor Ort mitverfolgen, und um zwei weitere Betroffene, die nach einer sogenannten Follikelpunktion in einer Kinderwunschklinik in Baden intensivmedizinisch betreut werden mussten.

Zum Drama führte der Einsatz von verunreinigtem Propofol bei der Narkose der eigentlich ungefährlichen Routine-OPs. Die Staatsanwaltschaft wirft dem wegen fahrlässiger Tötung angeklagten Anästhesisten vor, das Mittel wäre nicht steril gewesen, sondern er hätte ein angebrochenes Fläschchen mit nach Hause genommen und in seinem privaten Kühlschrank gelagert.

Der Mediziner hatte im Verlauf des Ermittlungsverfahrens für den Vorfall vom Juni noch die Verantwortung übernommen, bekannte sich nun aber, von Anwalt Michael Dohr vertreten, „nicht schuldig“.

Statt Fahrlässigkeit geht es um schweres Strafdelikt

„Kein Gedächtnis.“ Richtig weinerlich meint der seit 30 Jahren tätige Arzt jetzt, dass er mit Propofol noch nie Probleme hatte, aber nicht wusste, dass man pro Patient immer nur ein Behältnis verwenden dürfe.

In fachlichen Publikationen will der gebürtige Pole nicht extra nachgelesen haben, auch einen Blick in den Beipackzettel warf er vor den Behandlungen nicht. „Ich bin noch immer fertig und habe kein Gedächtnis mehr.“ Dass er das Propofol nicht richtig verwendet habe, gebe er zu. „Aber das war nicht die Ursache für den Tod.“

Jetzt reichte es Richter Erich Csarmann, der mit den Worten „Dass Sie nicht wussten, dass man ein angebrochenes Propofol-Fläschchen nicht verwenden darf, kann ich Ihnen nicht glauben“ ein Unzuständigkeitsurteil fällte. Der Richter weiter: „Sie haben wissentlich das Propofol verwendet, obwohl völlig klar war, dass Sie das nicht tun dürfen.“ Deshalb ging es nicht mehr um ein Fahrlässigkeitsdelikt, sondern um Körperverletzung mit tödlichem Ausgang – ein Delikt, das mit bis zu 15 Jahren Haft bedroht ist und das vor Schöffen verhandelt werden muss. Es gilt die Unschuldsvermutung.

(kor)

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