Silvester-Horror
Nach Böller-Drama mit 2 Toten: Vier Jugendliche angeklagt
04.10.2023Es geht um grob fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung - der Prozesstermin gegen vier verdächtige Jugendliche und junge Männer steht noch nicht fest.
NÖ. Nach dem entsetzlichen Pyrotechnik-Unfall mit zwei toten 18-jährigen Gymnasiasten in der vergangenen Silvesternacht in Ternitz (Bezirk Neunkirchen) hat die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt Strafantrag gegen vier Beschuldigte eingebracht. Den Angeklagten im Alter von 17 bis 20 Jahren wird grob fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Ein Prozesstermin stehe noch nicht fest, bestätigte Birgit Borns, Sprecherin des Landesgerichts Wiener Neustadt.
Mehrere Einheimische hatten in der Silvesternacht kurz vor 0.30 Uhr auf einem Feld in St. Johann am Steinfelde, einer Katastralgemeinde von Ternitz, Kugelbomben gezündet. Ein 18-Jähriger dürfte sich bei der Explosion in unmittelbarer Nähe des Feuerwerkskörpers aufgehalten haben, für ihn kam jede Hilfe zu spät. Ein Gleichaltriger wurde mit schweren Verletzungen vom Notarzthubschrauber ins Krankenhaus geflogen, wo er wenige Tage später seinen Verletzungen erlag. Ein 17- und ein weiterer 18-Jähriger wurden mit Blessuren ins Landesklinikum Wiener Neustadt gebracht.
Böller in Tschechien gekauft
Die vier Angeklagten sollen den Böller gemeinsam mit einem der Todesopfer im Vorjahr in Tschechien gekauft und ohne behördliche Bewilligung sowie unter Missachtung der Warnhinweise nach Österreich illegal importiert haben, berichtete der ORF. Außerdem sollen die Beschuldigten am Silvesterabend gemeinsam eine Vorrichtung zum Abschießen der Raketen gebaut bzw. diese Vorbereitungsarbeiten unterstützt haben. Für den Abschuss hatten die Angeklagten keinen fachlichen Nachweis, die Abschussvorrichtung - Plastikrohre, die in die Erde gesteckt wurden - sei nicht fachgerecht gewesen.
Zwei Beschuldigte erlitten bei dem Unfall Blessuren. Die anderen beiden wollten das Abschießen dem Bericht zufolge filmen und blieben unverletzt.