Lebenslang gefordert
Diskussion um Strafrahmen nach Inzest-Drama
29.04.2008
Justizministerin Berger hält den Strafrahmen in Österreich für ausreichend. FPÖ und BZÖ fordern lebenslänglich.
Am Dienstag eine Diskussion um die Strafe ausgebrochen, die Josef F. im Fall einer Anklageerhebung und Verurteilung wegen Vergewaltigung, Blutschande und Freiheitsentziehung erwarten würde. Während Justizministerin Maria Berger (S) den bestehenden Strafrahmen für ausreichend befand ("Die Höhe der Strafe spielt für diese Art von Täter keine Rolle"), forderten die FPÖ und das BZÖ lebenslang für Josef F. bzw. bei schweren Missbrauchsfällen.
Berger hält Strafrahmen für ausreichend
Für
Vergewaltigung sieht das Strafgesetzbuch fünf bis zu 15 Jahren Haft vor,
wenn die vergewaltigte Person durch die Tat längere Zeit hindurch in einen
qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt wurde. "Wir
haben sehr hohe Strafrahmen", meinte die Justizministerin. Noch höhere
Strafen würden Täter nicht von ihren Verbrechen abhalten.
BZÖ und FPÖ fordern lebenslänglich
Für den
freiheitlichen Sicherheitssprecher Harald Vilimsky ist "ein Strafausmaß
von 15 Jahren für die Zerstörung von Menschenleben absolut inakzeptabel".
Für Josef F. sei "jede Strafe, die auch nur einen Tag kürzer
dauert als lebenslang, in Wahrheit eine Verhöhnung der Opfer".
BZÖ-Generalsekretär Gerald Grosz forderte die Justizministerin auf, "endlich
die Strafrahmen bei jeglicher Gewalt an Kindern drastisch zu erhöhen".