Urteilnicht rechtskräftig
Dreifach-Mord: Lebenslang für Killer-Graf
05.07.2019
Die Geschworenen zogen sich gegen 10.15 Uhr zurück. Ein Urteil wird am Nachmittag erwartet.
This browser does not support the video element.
Korneuburg. Der zweitägige Prozess wegen dreifachen Mordes gegen einen 55-Jährigen, der seinen Bruder, Vater sowie die Stiefmutter auf einem Anwesen im Bezirk Mistelbach erschossen haben soll, ist am Freitagvormittag am Landesgericht Korneuburg mit den Schlussvorträgen ins Finale gegangen. Im Zentrum stand die Frage, ob die Handlungen des Angeklagten als Mord oder als Totschlag gewertet werden sollen.
Staatsanwältin forderte lebenslang
Die Staatsanwältin wies erneut darauf hin, dass für den Totschlag eine allgemein begreifliche, heftige Gemütsbewegung zum Tatzeitpunkt vorliegen muss. Der psychiatrische Sachverständige habe jedoch ausgeführt, dass es sich um keine Affekthandlung handelte. Das Vorgehen des 55-Jährigen sei vielmehr "zielgerichtet und überlegt" gewesen, sagte die Vertreterin der Anklagebehörde. Alles deute darauf hin, dass der Verdächtige die drei Personen "mit einer bewussten Entscheidung töten wollte". Er habe daher das Delikt des Mordes begangen. Die Staatsanwältin forderte lebenslang: "In diesem Fall kann es nur eine gerechte Strafe geben und das ist die Höchststrafe."
Verteidiger Peter Philipp appellierte an die Laienrichter: "Lesen Sie bitte das gesamte Gutachten." In dem vom Sachverständigen Werner Brosch verfassten Schriftstück werde dem 55-Jährigen "eindeutig" eine heftige Gemütsbewegung bestätigt. Aus seiner Sicht lägen alle Voraussetzungen des Totschlags vor, betonte der Jurist. Eine Art "Explosion" beim Angeklagten sei der Auslöser "für diese fürchterliche Tat" gewesen. Der Rechtsvertreter der Privatstiftung mutmaßte, dass der Verdächtige die drei Personen getötet haben könnte, um seine eigene Position in der Stiftung zu stärken. Darauf ging Philipp in seinem Schlussplädoyer nicht ein.
"Es tut mir irrsinnig leid."
Die dem Beschuldigten eingeräumten Schlusssätze fielen kurz aus. Er sei "nicht in der Lage", etwas zum Geschehen sagen. "Es tut mir irrsinnig leid, es ist wahnsinnig schwer, Worte für das zu finden."
Der Angeklagte soll am 13. Dezember vergangenen Jahres im Kaminzimmer des Gebäudes fünfmal aus unmittelbarer Nähe mit einer Schrotflinte geschossen haben, alleine dreimal auf die 87 Jahre alte Stiefmutter. Bevor der Verdächtige die Frau ins Visier nahm, soll er auf seinen 52 Jahre alten Bruder und danach auf seinen 92-jährigen Vater gefeuert haben. Vorausgegangen war der Tat ein Streit um einen ohne Genehmigung im Gebäude errichteten Speiselift.
Der Beschuldigte gab die Schüsse am Donnerstag, dem ersten Prozesstag, zu, sprach aber von Totschlag. Die verbale Auseinandersetzung mit Vater, Bruder und Stiefmutter sei es ihm "zu viel geworden". "Ich muss alle drei erschießen", habe er sich gedacht, gab der Österreicher zu Protokoll. Die Handlungen seien über ihn "hereingebrochen wie ein Unglück - ich konnte es nicht verhindern".
Urteil: lebenslange Haftstrafe
Die Geschworenen entschieden nach rund zweieinhalbstündiger Beratung hinsichtlich der Schüsse auf die 87 Jahre alte Stiefmutter einstimmig auf Mord. In Bezug auf die Tötungen des Bruders und des Vaters fiel das Stimmverhältnis sechs zu zwei aus. Bei der Strafbemessung wirkten sich nach Angaben des vorsitzenden Richters Martin Bodner die mehrfache Tatbegehung und die Tötung zweier Angehöriger sowie einer wehrlosen Person erschwerend aus. Mildernd wurden der ordentliche Lebenswandel, das Geständnis und die deutlich herabgestufte Dispositionsfähigkeit gewertet.