Ein Mädchen aus bestem Hause starb nach dem Drogenkonsum mit dem Angeklagten.
NÖ. Die Erhebungen gegen den 18-jährigen Ungarn waren nach dem Todesfall zunächst wegen Mordes durch unterlassene Hilfeleistung gelaufen. Angeklagt wurde er schließlich wegen Unterlassung der Hilfeleistung, weil das Ermittlungsverfahren laut Staatsanwaltschaft keinen Tötungsvorsatz ergeben hatte. Passiert ist das Drama um eine Teenie-Wienerin, die im März mit der Schnellbahn zu ihrem Freund fuhr, in einer Wohnung in Marchegg bei Gänserndorf.
Beim Prozess bekannte sich der 18-Jährige, der von Top-Anwalt Manfred Arbacher-Stöger vertreten wurde, wegen der Anklagepunkte (darunter auch Einbruch in einen Pfarrhof) als nicht schuldig. In seinen Schlussworten entschuldigte er sich bei den Eltern der Verstorbenen. Das Urteil am LG Korneuburg – ein Jahr unbedingte Haft – ist nicht rechtskräftig.