Fehlende Befragung

Drogenprozess gegen Ibiza-Detektiv: Heute kein Urteil

16.02.2022

Fehlende Befragung per Videokonferenz konnte nicht durchgeführt werden  

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© APA/ROLAND SCHLAGER
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Am Mittwoch ist der Prozess um Drogenhandel gegen den mutmaßlichen Drahtzieher des Ibiza-Videos, Julian Hessenthaler, am Landesgericht St. Pölten fortgesetzt worden. Auch am fünften Tag der Schöffenverhandlung wird es kein Urteil geben - eine Befragung per Videokonferenz konnte nicht stattfinden. Der Angeklagte bestreitet die Anschuldigungen. Belastet wird der weiter in U-Haft sitzende 41-Jährige von zwei Zeugen, deren bisherige Aussagen einander teilweise widersprechen.

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Der Privatdetektiv soll laut Staatsanwaltschaft 2017 und 2018 insgesamt 1,25 Kilo Kokain mit einem Reinheitsgehalt von zumindest 70 Prozent nahe der niederösterreichischen Stadt Haag (Bezirk Amstetten), in Salzburg und Oberösterreich zu einem Grammpreis von 40 Euro an einen Bekannten übergeben haben. Damit soll Hessenthaler der Anklage zufolge Schulden beglichen bzw. seine triste finanzielle Situation aufgebessert haben.

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Belastet wird der Beschuldigte von einem ehemaligen Geschäftspartner und dessen früherer Geliebten. Der Mann hatte angegeben, er habe ursprünglich in seinem Prozess wegen Drogenhandels in Salzburg "reinen Tisch machen" und gegen Hessenthaler aussagen wollen. Weil seine Mutter kurz vor seiner Hauptverhandlung von zwei Männern bedroht worden sei, habe er dann aber anders entschieden und den 41-Jährigen erst danach belastet.

Fehlende Befragung  

Am Mittwoch sollte dazu die in Serbien lebende Frau per Videokonferenz als Zeugin befragt werden. Die Einvernahme "konnte nicht bewerkstelligt werden", teilte der Richter zu Prozessbeginn mit. "Es wird heute nicht der letzte Tag der Verhandlung sein", erklärte er. Die Verteidiger hielten nämlich ihren Antrag auf Einvernahme der Zeugin aufrecht und waren weiterhin nicht mit der Verlesung der Aussagen einverstanden. "Das Verfahren wird dadurch nicht beschleunigt", sagte der Richter zum Angeklagten.

Das Gericht habe seit Dezember "alle Wege unternommen", das Rechtshilfeersuchen an die serbischen Behörden zu beschleunigen, teilte der Richter mit. Trotz E-Mail-Urgenzen sei es aber nicht möglich gewesen, die Befragung zustande zu bringen. Als Grund werde von serbischer Seite angegeben, dass das "zu kurzfristig" sei, meinte der Richter. Die Videokonferenz soll nun im März stattfinden, ein Termin stand vorerst nicht fest.

Die Verteidiger sprachen von konstruierten und politisch motivierten Vorwürfen. Hessenthaler brachte ins Spiel, dass der Zeuge Geld bzw. Sachleistungen in Form von Rechtsanwaltshonorar für falsche Vorwürfe gegen ihn erhalten haben soll. Das dementiert der Betroffene. Im Fall eines Schuldspruchs drohen bis zu 15 Jahre Haft.
 

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