Urteil gegen 64-Jährigen
Ehefrau erstochen: 18 Jahre Haft
01.08.2014
Geschworene entschieden einstimmig auf Mord - Urteil nicht rechtskräftig.
18 Jahre Haft: So lautete das Urteil des Landesgerichts Korneuburg gegen einen 64-jährigen Pensionisten, der sich am Freitag schuldig bekannt hatte, seine Ehefrau im Februar im gemeinsamen Haus in Hollabrunn durch mehrere Messerstiche getötet zu haben. Die Geschworenen folgten der Anklage und entschieden einstimmig auf Mord. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Selbstmordversuch
Der 64-Jährige war nach der Tat zu seinem Zweitwohnsitz nach Tulln geflohen. Dort versuchte er nach Angaben der Polizei, sich selbst das Leben zu nehmen. Im Zuge einer Fahndung wurde er schließlich festgenommen und ins Krankenhaus gebracht. Am Samstag wurde er in die Justizanstalt Korneuburg überstellt.