Nach Vierfachmord

Ehefrau hält zu ihrem verurteilten Mann

04.05.2009

Der Mann wurde wegen Beitragstäterschaft zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Seine Frau beteuert: "Mein Mann ist unschuldig".

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© Fally
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"Mein Mann ist unschuldig." Davon zeigte sich die Ehefrau jenes 45-Jährigen, der Ende Jänner im Korneuburger Prozess um den Aufsehen erregenden Vierfachmord am 1. Juli 2008 in Strasshof (Bezirk Gänserndorf) wegen psychischer Beitragstäterschaft (nicht rechtskräftig) zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden war, in der ORF-TV-Sendung "Thema" am Montagabend überzeugt.

Nichtigkeitsbeschwerde
Sie wolle in die nächste Instanz gehen, erklärte die Frau. Verteidiger Elmar Kresbach kündigte in dem Bericht an, Nichtigkeitsbeschwerde einzulegen.

Die Frau hatte durch die Tat ihres Onkels Josef B. ihre Eltern verloren. In der Folge erschoss der damals 66-Jährige seinen Bruder und dessen Frau. Nach wochenlanger Flucht wurde er im Waldviertel auf einem Campingplatz erkannt und verhaftet. Drei Tage später wurde auch der 45-Jährige festgenommen, der sich im Prozess nicht schuldig bekannte. Die Anklage warf ihm vor, B. für die Tötung seiner Schwiegereltern die Ablöse einer Wohnung im Wert von 170.000 Euro versprochen zu haben. Außerdem gab es unzählige SMS, die ihm der 67-Jährige während seiner Flucht geschickt habe. Josef B. zeigte sich geständig und wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt.

Onkel hat "unser Leben zerstört"
Zwei Mal pro Woche besucht die Niederösterreicherin ihren Mann in der Justizanstalt Korneuburg. Ständig frage sie sich, warum ihr Onkel "unser Leben zerstört". Dessen Anschuldigungen, ihr Mann habe ihn zum Mord an den Eltern angestiftet, erklärte sich die Frau in "Thema" als "Rache", weil Josef B. seine Schwester und die Familie so gehasst habe. Vor Jahren habe B. als Maurer für die Gartengestaltungsfirma ihres Mannes gearbeitet - allerdings "nicht ordentlich", so dass ihm nicht der ganze Betrag ausgezahlt wurde. Danach habe es jahrelang keinen Kontakt gegeben.

Auch der Vorwurf, ihr Mann habe B. Geld versprochen, sei nicht nachvollziehbar: B. "wusste, dass bei uns kein Geld zu holen war". Ihr Mann hätte die Wohnung in Wien-Döbling gar nicht verkaufen können, da diese laut Testament ihrer Mutter ihrem Sohn gehören sollte.

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