Entscheidung nicht rechtskräftig

Ehefrau in NÖ erstochen: Einweisung

03.03.2021

Betroffener nach Ansicht des Geschworenengerichts zurechnungsunfähig.

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Korneuburg. Der Prozess um eine im September 2020 verübte Bluttat hat am Mittwoch in Korneuburg mit einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher geendet. Der 57-jährige Betroffene soll seine Ehefrau (55) in Schwechat (Bezirk Bruck a. d. Leitha) erstochen haben. Nach Ansicht des Geschworenengerichts war der Niederösterreicher dabei unzurechnungsfähig. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
 
Der 57-Jährige hatte nach der Attacke in der Nacht auf den 23. September des Vorjahres die Rettung verständigt. Seine Frau starb wenig später in einem Wiener Krankenhaus. Bei dem Angriff hatte sich auch der Betroffene selbst Verletzungen zugefügt. Nach kurzem Spitalsaufenthalt wurde er in die Justizanstalt Korneuburg eingeliefert.

Sechs Schnittverletzungen am Hals

Laut Obduktion erlitt die Frau sechs Schnittverletzungen am Hals sowie mehrere weitere Wunden an den beiden Händen. Als Todesursache gilt eine sogenannte Luftbrustfüllung und Bluteinatmung.
 
Seitens des Landesgerichts Korneuburg war zunächst Untersuchungshaft über den 57-Jährigen verhängt worden. Diese wurde später in eine vorläufige Anhaltung umgewandelt.
 
Das psychiatrische Gutachten bescheinigte dem Niederösterreicher Unzurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt. Aufgrund von guten Therapierfolgen stellte der Sachverständige allerdings Gerichtsangaben zufolge auch eine bedingte Einweisung in den Raum.
 
Dieser Auffassung schloss sich das Schwurgericht am Mittwoch nicht an, es wurde eine unbedingte Einweisung ausgesprochen. Wäre der Mann als schuldfähig angesehen worden, wäre ihm die Tat als Mord angelastet worden. Die entsprechende Hauptfrage bejahten die Laienrichter einstimmig.
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