Lebenslange Haft und Einweisung für 32-jährigen Austro-Türken – Urteil nicht rechtskräftig.
Wiener Neustadt. Weil er im Oktober 2019 seine Frau und seine beiden Kinder getötet haben soll, ist ein nunmehr 32-Jähriger am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt wegen dreifachen Mordes nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Mann wird außerdem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingeliefert. Die Hauptfragen nach Mord wurden von den Geschworenen einstimmig bejaht.
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Der österreichische Staatsbürger mit türkischen Wurzeln soll seine 29-jährige Partnerin am 27. Oktober 2019 im gemeinsamen Wohnhaus in Kottingbrunn (Bezirk Baden) mit vier Messerstichen in den Oberkörper umgebracht haben. Die zweijährige Tochter erlitt nach Angaben des gerichtsmedizinischen Sachverständigen Wolfgang Denk zwei wuchtige Stiche mit demselben Küchenmesser mit einer 20,5 Zentimeter langen Klinge, der elf Monate alte Sohn starb an den Folgen eines mehrere Minuten andauernden Erstickungsversuchs. Nach Aussage des Beschuldigten war ein Streit, bei dem die Frau mit Scheidung gedroht hatte, Auslöser für die Tat. Der Mann bekannte sich am ersten Prozesstag in der Vorwoche schuldig.
Angeklagter gab an Stimmen gehört zu haben
Im Mittelpunkt des zweiten Verhandlungstages stand am Dienstag das psychiatrische Gutachten, das zwischen dem Sachverständigen Manfred Walzl und Verteidiger Wolfgang Blaschitz für längere Diskussionen sorgte. Walzl ortete beim Beschuldigten "eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit ausgeprägten narzisstischen und dissozialen Anteilen" sowie eine "hegemoniale Männlichkeit". Hinzu sei im Laufe des Ermittlungsverfahrens ein ausgeprägtes Simulationsverhalten gekommen, vor allem deshalb, weil der 32-Jährige während der Tat Stimmen gehört haben will.
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Woran sich Blaschitz vor allem störte, war die Gefährlichkeitsprognose für seinen Mandanten. Walzl befand, dass davon auszugehen sei, dass der Angeklagte "zu Tathandlungen der gleichen Art bis hin zum Mord innerhalb der Familie" neigen werde und empfahl daher eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch. Zwei von Blaschitz kurzerhand ins Treffen geführte Gegengutachten vermochten das Schwurgericht letztlich nicht vom Gegenteil zu überzeugen. Walzl und die ihn unterstützende psychologische Expertin Anita Raiger hätten in ihrer Expertise nachvollziehbar die Gefährlichkeit des 32-Jährigen darstellen können, sagte die vorsitzende Richterin im Rahmen der Urteilsverkündung.
In Sachen Strafbemessung wurden das Geständnis und die Unbescholtenheit als mildernd gewertet. Als erschwerend erachtet wurden nach Angaben der vorsitzenden Richterin das Zusammentreffen von drei Verbrechen, die Verübung der Gewalttat gegenüber Kindern und der Ehefrau sowie das Verwenden einer Waffe. Erfolgs- und Handlungsunwert seien in dem Fall "so hoch wie in sonst kaum einem Strafverfahren" gewesen, betonte die Richterin.
Dem Vater seiner Frau muss der 32-Jährige 50.650 Euro bezahlen, der Mutter 45.000 Euro. Bruder und Schwester des Opfers erhalten je 10.000 Euro an Schmerzensgeld. Blaschitz meldete nach einer kurzen Unterredung mit seinem Mandanten Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an, die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel. "Das war allenfalls ein Ehremord, aber sicher nicht die Tat eines Psychopathen", erklärte Anwalt Wolfgang Blaschitz, der die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher anfechten will.