Prozess in Wiener Neustadt

Enkelin (6) der Lebensgefährtin vergewaltigt

22.05.2018

Lebensgefährte der Großmutter hatte Fotos gemacht - Teilbedingte Strafe rechtskräftig.

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Sexueller Missbrauch von Unmündigen, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses und das Vergehen pornografischer Darstellungen Minderjähriger: Zu diesen Vorwürfen bekannte sich ein 52-Jähriger am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt schuldig. Opfer war die sechsjährige Enkelin seiner Lebensgefährtin. Der Mann wurde nach nicht öffentlicher Verhandlung zu teilbedingter Haft verurteilt.

Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte im Februar in der Wohnung der Frau eine geschlechtliche Handlung an dem Mädchen vorgenommen haben. Zuvor habe er sein Opfer veranlasst, Hose und Unterhose auszuziehen und sich auf den Rücken zu legen. Zudem habe er zwei Fotos von dem entblößten Kind angefertigt. Zu diesem Zeitpunkt hatte er es beaufsichtigt, während die krebskranke Großmutter im Wohnzimmer schlief.

Pädophiler Täter geständig

Der nach eigenen Angaben alkoholkranke, beschäftigungslose und verschuldete gelernte Tischler zeigte sich umfassend geständig. Daher verzichtete der Schöffensenat auf die Befragung der als Zeugin geladenen Kindesmutter. Die Kleine werde von der Kinderschutzorganisation Möwe betreut, ihre schulischen Leistungen seien abgefallen. Sie werde wohl noch eine Zeit an dem Erlebten zu kauen haben, meinte die Privatbeteiligten-Vertreterin und forderte einen symbolischen Betrag von 1.000 Euro, der dem Opfer dann auch zugesprochen wurde.
 
Bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wurde der Beschuldigte zu 21 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Davon wurden 14 bedingt auf drei Jahre ausgesprochen und die U-Haft seit Februar angerechnet. Darüber hinaus ergingen die Weisungen zu einer Entwöhnungstherapie sowie auf Bewährungshilfe durch einen Sozialarbeiter während der Probezeit.
 
Die geständige Verantwortung wurde neben dem bisherigen ordentlichen Lebenswandel als mildernd gewertet, sagte der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Die Aussage der "sehr aufgeweckten" Sechsjährigen, die dem Schöffensenat per Video vorgeführt worden war, sei überaus glaubhaft gewesen, zudem würden die Fotos am Handy die Tat beweisen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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