Zwei Asylwerber sollen eine 15-Jährige vergewaltigt haben. Jetzt wurden sie freigesprochen.
NÖ. Für die einen ist es ein Skandal-Urteil der „Kuschel-Justiz“, für die anderen der Buchstabe des Gesetzes und somit Gerechtigkeit. So oder so, dass das Urteil des Schöffensenats – ein Freispruch im Zweifel, der Dienstagabend am Landesgericht St. Pölten – sorgt für große Diskussionen.
Opfer beim Messegelände von Angeklagten abgepasst
Wie ÖSTERREICH berichtete, ging es um das Schicksal der 15-jährigen Lisi S. (Name geändert), die im April vom Bahnhof Tulln auf dem Weg zu ihrem Vater war und dabei von mindestens zwei Asylwerbern, die im Containerdorf in der Nähe des Messegeländes lebten, vergewaltigt worden sei.
Die Angeklagten, ein Afghane und ein Somalier (beide heute 19) geben hingegen an, dass es einvernehmlich passiert sei. Ein Massen-DNA-Test hatte davor bewiesen, dass sie mit dem Mädchen Sex gehabt haben. Laut ihren Schilderungen freiwillig.
Mädchen soll kein Interesse an Männern gehabt haben
Lisi K. indes blieb in fünf Befragungen dabei, dass sie missbraucht worden war, verwickelte sich aber in Widersprüche, wie viele Täter es genau waren. Faktum aber ist: Der Teenager, der auf Faceboook angab, mit einem Mädchen eine Beziehung zu haben und mit der Transgender-Szene liebäugeln soll, hatte kein Interesse an Männern. Der vorsitzende Richter betonte beim Urteil, dass sich der Vorfall „sicher nicht wie in der Anklageschrift“ zugetragen habe. Einen weiteren Schöffen konnte er damit offenbar überzeugen, zwei Stimmen waren gegenteiliger Meinung. Bei einem Patt von 2:2 ist im Zweifel für den An- geklagten zu entscheiden – daher Freispruch.
Die Staatsanwaltschaft legte sofort Nichtigkeitsbeschwerde ein – eine Verhandlung vor einem Dreier- Senat am Oberlandesgericht ist nicht auszuschließen.