Keine Notwehr
Erbstreit - Vater droht Mordanklage
04.02.2010
Jener Niederösterreicher, der seinen Sohn (25) im Erbschaftsstreit erschoss, plädiert auf Notwehr.
Schon die Polizei hegte vor der Überstellung von Alfred S. ins Landesgericht Wiener Neustadt große Zweifel an den Schilderungen des Todesschützen – der mit seiner 357er-Magnum Dienstagabend seinen Sohn Klaus erschoss. Sie waren sich nach dem Tod der Mutter vor zwei Jahren wegen der Erbschaft in die Haare geraten.
Ungereimtheiten
Zwar gestehen ihm die Ermittler zu, dass Alfred
S., immerhin passionierter Jäger, nicht erkennen konnte, dass die täuschend
echte Pistole seines Kontrahenten nur eine Softgun war. Ein Polizeiinformant
zu ÖSTERREICH: „Wir nehmen ihm die Notwehrversion aber nicht ab. Da gibt es
zu viele Ungereimheiten.“ Konkret geht es darum, dass die beiden Schüsse,
mit denen der Sohn getroffen wurde, etwas zu schnell und zu nahe am Opfer
abgefeuert wurden – sodass die Worte des Vaters „Mein Sohn hat die Waffe
zuerst gezückt, also habe ich abgedrückt“ sich als Ausrede entpuppen.
Schweigen
Mehr hat der verdächtige Perchtoldsdorfer dann
gegenüber der Polizei auch nicht mehr von sich gegeben – auf Anraten seines
Anwaltes zog er es vor, zu schweigen.
Doch auch die Staatsanwaltschaft in Wiener Neustadt hegt große Zweifel. Wie ÖSTERREICH von Gerichtsinsidern erfuhr, wird Alfred S. nicht in Richtung Notwehr oder fahrlässige Tötung, sondern vielmehr wegen eines Vorsatzdeliktes einvernommen. Eine Mordanklage ist damit so gut wie fix.