Die Untersuchungen richten sich gegen den Übungsleiter, zwei Unteroffiziere sowie Soldaten in Ausbildung, nicht jedoch gegen Grundwehrdiener.
Die Staatsanwaltschaft Korneuburg ermittelt im Fall der Massenkarambolage auf der Donauuferautobahn (A22) gegen zwölf Angehörige des Bundesheeres und einen in den Unfall verwickelten PKW-Lenker wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Dies berichtet die ORF-Sendung "Niederösterreich heute" am Donnerstag.
"Nicht gegen Grundwehrdiener"
Friedrich Köhl, Sprecher
der Staatsanwaltschaft Korneuburg, bestätigte den ORF-Bericht. Von den
Bundesheer-Angehörigen werde gegen den Übungsleiter, zwei Unteroffiziere
sowie Soldaten, die in Ausbildung zum Unteroffizier standen, ermittelt.
"Nicht gegen Grundwehrdiener", so Köhl. Bisher war davon die Rede, dass
Erhebungen nur gegen zwei Bundesheer-Angehörige geführt werden.
Bisher keine privaten Klagen
Es fehle noch der schriftliche
Bericht der Kriminaltechnik sowie der Obduktionsbericht jener Tschechin, die
bei Massenkarambolage am 22. Jänner ums Leben gekommen sei, so Köhl laut ORF
NÖ. Ob und wann es zu Anklagen kommen werde, sei derzeit noch nicht
abschätzbar. Private Klagen in diesem Fall seien beim zuständigen Gericht
noch nicht eingegangen.
Unfall am 22. Jänner
Bei der Kollision auf der A22 in
Korneuburg wurde eine Frau getötet, sieben Personen verletzt. Sieben Pkw
waren in den Unfall verwickelt. Zum Unfallzeitpunkt, gegen 18.55 Uhr, fand
auf einem Gelände des Bundesheeres eine Nachtlehrvorführung statt. Kurz vor
der Karambolage wurden fünf Nebelhandgranaten gezündet. Das Bundesheer hat
bereits eingeräumt, dass für die Zündung vorgeschriebene
Sicherheitsbestimmungen nicht eingehalten wurden.