Familie des Mannes ortet systemisches Versagen im Maßnahmenvollzug.
Nach dem Suizid eines Häftlings in der Justizanstalt Stein ermittelt die Staatsanwaltschaft Krems. Geprüft wird, ob Fremdverschulden vorliegt. Eine Obduktion wurde angeordnet, bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Krems, Franz Hütter, am Freitag auf Anfrage Medienberichte. Es handelt sich den Angaben zufolge um ein übliches Vorgehen nach dem Selbstmord eines Insassen. Angehörige des 42-Jährigen orten Medienberichten zufolge systemisches Versagen im Maßnahmenvollzug.
Der Mann war 2017 wegen gefährlicher Drohung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt worden und hatte vor kurzem einen Suizidversuch unternommen, wurde berichtet. Zuletzt war der Insasse laut Hütter in einer videoüberwachten Einzelzelle untergebracht, wo er am 24. Oktober Selbstmord beging.
Bereits 2019 hatte ein Gutachter die Entlassung in ein betreutes Wohnen empfohlen, dem gegenüber stand laut Anwältin Astrid Wagner eine Stellungnahme des psychologischen Dienstes der Justizanstalt Stein, die sich für den Verbleib des Mannes in Haft aussprach. "Eine adäquate Betreuung hat er in den Justizanstalten nicht bekommen", wurde Wagner zitiert. Mit ihrer Hilfe habe die Familie des Häftlings mehrere Jahre für dessen Freilassung und eine intensivere Behandlung gekämpft. Ein externer Psychiater, den die Angehörigen organisiert hatten, habe laut Wagner ab dem Beginn der Corona-Pandemie nicht mehr in die Haftanstalt dürfen, wie auch die Gratiszeitung "Heute" berichtete. "Selbstverständlich wurde der Insasse der Justizanstalt Stein engmaschig betreut", teilte das Justizministerium mit.
Nach Ansicht der Angehörigen des Mannes war die psychologische Betreuung zu wenig. Sie wollen nun mit regelmäßigen Mahnwachen vor der Justizanstalt Stein auf systemische Mängel im Maßnahmenvollzug hinweisen.