Angeklagter (53) hatte Ex-Freundin und deren Tochter überfallen.
Vier Jahre Haft: So lautete am Dienstag das Urteil des Landesgerichts Korneuburg gegen einen 53-Jährigen, der sich schuldig bekannt hatte, Anfang August seine Ex-Freundin (42) und deren Tochter drei Tage lang in deren Haus im Bezirk Wien-Umgebung gefangen gehalten zu haben. Er bestritt jedoch den Vorwurf der Vergewaltigung und der gefährlichen Drohung.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte nahm Bedenkzeit. Staatsanwältin Gudrun Bischof meldete Strafberufung an.
Es sei keine leichte Verhandlung gewesen, sagte der dem Schöffensenat vorsitzende Richter Helmut Neumar. Der 53-Jährige wurde in allen vier Anklagepunkten - gefährliche Drohung, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung und illegaler Waffenbesitz - schuldig gesprochen. Er habe den Opfern geglaubt, so der Richter. Natürlich handle es sich um eine gefährliche Drohung, "wenn ich mehrmals eine Waffe zeige und diese geladen ist". Als "absurd" bezeichnete Neumar in seiner Urteilsbegründung die Ansicht des Angeklagten, zu glauben, dass jemand in dieser Situation freiwillig Geschlechtsverkehr habe.
Richter: Strafbemessung "schwierig"
Die Strafbemessung sei "schwierig" gewesen, "weil Sie vorbestraft waren, aber es nicht die Hardcore-Sachen waren", erklärte der Richter. Zudem habe der 53-Jährige weder ein reumütiges Geständnis noch eine Schuldeinsicht gezeigt. Dennoch wertete er den Beitrag zur Wahrheitsfindung als mildernd, die lange Dauer der Freiheitsziehung und die zweifache Vergewaltigung als erschwerend.
Die Staatsanwältin hatte eine hohe Strafe gefordert. "Es muss ein Martyrium für die beiden Frauen gewesen sein", sagte sie. Nach wie vor würden beide Opfer an den Folgen des Vorfalls leiden. Verteidiger Hristo Tchakarov hatte auf Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung und der gefährlichen Drohung plädiert. Er verwies auf die überraschende Aussage des Ex-Ehemannes der 42-Jährigen - ein Zeuge der Staatsanwaltschaft - der behauptet hatte, dass seine Ex-Frau lüge. Demnach habe diese ihm gegenüber gesagt, dass "das mit der Vergewaltigung sowieso nicht stimmt".
Laut Anklage soll der 53-Jährige am 4. August 2014 gegen 4.00 Uhr durch ein Kellerfenster in das besagte Haus eingedrungen sein und sich dort zunächst versteckt haben. Bei sich gehabt habe er in einem Rucksack eine 9-mm-Faustfeuerwaffe samt Munition, einen als Kugelschreiber getarnten Schussapparat, ein Messer, Klebebänder und Fesselungsmaterial sowie eine Flasche Äther. Als die Frau am Vormittag ins Badezimmer ging, habe sich der Beschuldigte auf sie gestürzt, sie zu Boden geworfen, ins Schlafzimmer gezerrt und dort gefesselt. Wenig später habe er dann auch die Tochter überwältigt und neben ihre Mutter ans Bett gebunden, schilderte die Staatsanwältin. Erst nach einigen Stunden habe der 53-Jährige die Fesseln gelöst und den Opfern erlaubt, Bad, WC und Küche aufzusuchen.
Nach drei Tagen verließ der Angeklagte das Haus und fuhr mit seinem Pkw in unbekannte Richtung. Die 42-Jährige erstattete Anzeige bei der Polizei. Noch am selben Tag wurde der Mann an einer Tankstelle zwischen Altmünster und Bad Ischl im Bezirk Gmunden nach einer Fahndung in Nieder- und Oberösterreich von Cobra-Beamten festgenommen.