Der 32-Jährige muss für 18 Jahre ins Gefängnis. Urteil rechtskräftig.
Weil er die Mutter seiner beiden Kinder erstochen hatte, ist ein 32-Jähriger am Freitag am Landesgericht Korneuburg wegen Mordes schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe von 18 Jahren verurteilt worden. Da sowohl Angeklagter als auch Staatsanwalt auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil bereits rechtskräftig.
Der Mann hatte seine Ex-Lebensgefährtin am 26. März in ihrer Wohnung in Schwechat mit fünf Messerstichen getötet, als er die gemeinsamen zwei Kinder für einen Urlaub abholte. Vor dem Prozess hatte er sich mit Notwehr verantwortet. Nun legte er vor Richter Manfred Hohenecker ein vollständiges Geständnis ab und beschleunigte dadurch das Verfahren deutlich.