Die Causa Hirtzberger geht gerichtlich in die nächste Runde,aber das Ganze verzögert sich: Der Angeklagte hatte auch wegen eines Verfahrenfehlers Berufung einglegt.
Im Fall des vergifteten Spitzer Bürgermeisters Hannes Hirtzberger hält der Oberste Gerichtshof (OGH) am 22. Jänner in Wien eine öffentliche Verhandlung ab. Der OGH verhandelt über die Berufung des Angeklagten. Der Angeklagte war am 21. Mai des Vorjahres in Krems nicht rechtskräftig wegen versuchten Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt worden.
Verfahrensfehler wegen schlafendem Geschworenem
Der Fall liegt
aber jetzt wieder beim Landesgericht Krems, das sich nach einem
Protokollberichtigungsantrag der Verteidigung mit einem angeblich
schlafenden Geschworenen während des Prozesses befassen muss. Der OGH
verhandelt kommende Woche über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung
des Angeklagten.
"Der schläft!"
"Der schläft, das kann es
nicht sein", habe Nikolaus Rast, Anwalt des Verdächtigen, damals im
Prozess angemerkt. Die Richterin habe den Geschworenen ermahnt, nun werde
erläutert, welche Worte damals gefallen seien.
Prozess verzögert sich
Geklärt werden solle, wie die Causa
um den offenbar eingeschlafenen Geschworenen beim Prozess im Mai in der
Niederschrift Eingang findet. Rast meinte, dies werde einige Zeit dauern, im
Frühling dann der Akt wohl wieder zum OGH gehen. Erst dann könne eine
Berufungsverhandlung abgehalten werden.
Kritik an Laiengerichtsbarkeit
Rast übte zudem Kritik an der
Laiengerichtsbarkeit, die "nicht mehr zeitgemäß" sei. "Noch
dazu, wo wir perfekt ausgebildete Richter haben", so der Anwalt. Acht
Leute entscheiden bei einem Verbrechen wie Mord "völlig alleine"
über Schuld bzw. Schuldlosigkeit des Angeklagten. Rast zog einen pointierten
Vergleich aus der Medizin, in Anlehnung an die Vorgabe Einzelrichter,
Schöffen-bzw. Geschworenensenat: "Sie haben Schnupfen, der Arzt
alleine behandelt sie. Bei Grippe holt sich der Mediziner noch zwei Personen
aus dem Volk dazu, und bei einem Herzinfarkt entscheidet nur das Volk wie
vorzugehen ist."
Am 9. Februar 2008 war der Bürgermeister der Wachauer Marktgemeinde Spitz a.d. Donau und Rechtsanwalt in Krems, Hannes Hirtzberger, nach dem Genuss einer durch Strychnin vergifteten Praline ins Koma gefallen, rang im Krankenhaus tagelang mit dem Tod und ist seitdem ein Pflegefall. Nach intensiven Ermittlungen und DNA-Untersuchungen wurde Ende Februar ein Tatverdächtiger festgenommen und im Mai - nicht rechtskräftig - wegen Mordversuchs zu 20 Jahren Haft verurteilt. Seine DNA hatte sich auf der Grußkarte gefunden, die dem "Mon Cheri" beigelegt war, das der Bürgermeister am Tag zuvor an der Windschutzscheibe seines Wagens gefunden hatte. Die Ermittler hatten das berufliche Umfeld des Opfers durchleuchtet und stießen dabei auf den Verdächtigen, der vor mehr als einem Jahr die Umwidmung eines Weingartens in Bauland beantragt hatte, um dort ein Thermalhotel zu errichten. Da er weder die verlangten Probebohrungen durchführen habe lassen, noch einen Finanzierungsplan für das Projekt vorgelegt habe, gab es keine Genehmigung. Der - nicht geständige - Heurigenwirt und Unternehmer wurde im vergangenen Mai am Landesgericht Krems des Mordversuchs schuldig gesprochen. Das Urteil - 20 Jahre Haft - ist nach wie vor nicht rechtskräftig. Der vergiftete Bürgermeister von Spitz, Hannes Hirtzberger, ist nach fast neun Monaten im Krankenhaus nach Hause gebracht worden. Seine Familie wird ihn künftig pflegen.
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