Möglicherweise ergibt sich nun eine neue Spur im Mordfall Julia.
Im Kriminalfall Julia Kührer - die Leiche der fünf Jahre vermissten 16-Jährigen wurde Ende Juni in einem Keller im Weinviertel entdeckt - gibt es dem ORF Niederösterreich zufolge einen neuen Ermittlungsansatz: In Litauen sei ein Auto aufgetaucht, das damals dem Verfügungsberechtigten über das Grundstück gehört hatte. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg, Friedrich Köhl, bestätigte die Ermittlungen.
80 Spuren
Das Fahrzeug wurde in der Vorwoche sichergestellt und bereits vom Landeskriminalamt untersucht. Dabei seien rund 80 Spuren sichergestellt und die Liste der Staatsanwaltschaft Korneuburg übergeben worden. Diese entscheide nun, welche und wie viele Spuren untersucht werden. Der Wagen, den Michael K. (50) nach dem Verschwinden des Mädchens verkauft hatte, habe seither mehrmals den Besitzer gewechselt. Seitens des Bundeskriminalamts gebe es dazu keine Stellungnahme, so der ORF NÖ.
DNA-Untersuchung
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg, Friedrich Köhl, erläuterte am Mittwoch, dass es sich um gefundene Faserspuren handle. Diese werden nun auf DNA untersucht, was sicher mehrere Wochen in Anspruch nehmen werde. Für die Staatsanwaltschaft gelte K. weiter als verdächtig, so Köhl. Ob oder welche Ermittlungsansätze in dem Fall noch verfolgt werden, beantwortete er nicht.
Mordfall Kührer
Die Schülerin aus Pulkau im Bezirk Hollabrunn verschwand am 27. Juni 2006. Nach jahrelangen Ermittlungen rollte das Bundeskriminalamt den Fall im neu auf, wieder wurde jedem Hinweis nachgegangen. Im Mai 2010 wurden drei Verdächtige festgenommen, mit denen das Mädchen einer Zeugenaussage zufolge zuletzt gesehen worden war - aber kurz darauf mangels Indizien wieder enthaftet. Am Abend des 30. Juni 2011 entdeckten dann Nachbarn - durch Zufall, wie es hieß - das Skelett des Mädchens in einem Erdkeller auf einem Grundstück im nahen Dietmannsdorf. Auch Überreste von Schulbüchern und einer blauen Decke wurden gefunden.
Zahnanalysen und DNA-Tests bestätigten die Identität der Leiche. Der für die Ermittler tatverdächtige 50-Jährige wurde festgenommen, der zuständige Richter verneinte jedoch das Vorliegen eines dringenden Tatverdachts und verhängte keine U-Haft. In der Folge lehnte das Oberlandesgericht die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Enthaftung ab. Michael K. selbst beteuerte in zahlreichen Medien seine Unschuld, Unbekannte hätten die Tote auf seinem Grundstück abgelegt.