Wiener Neustadt

Frau Gesicht zerschnitten - 4 Jahre Haft

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50-Jähriger wurde in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Weil nach fast 20 Jahren Ehe die Scheidung bevorstand und vor allem das mit seinem „Herzblut“ aufgebaute Einfamilienhaus verkauft werden sollte, drehte ein 50-jähriger Arbeiter durch: Er lauerte seiner 43-jährigen Frau am Abend des 20. April vor dem gemeinsamen Haus im südlichen Niederösterreich auf und zerschnitt ihr das Gesicht. Am Mittwoch wurde der Mann am Landesgericht Wiener Neustadt wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu vier Jahren Haft verurteilt. Zusätzlich wurde er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

„Ich wollte meiner Frau genauso wehtun, wie sie mir wehgetan hat. Jedes Mal, wenn sie in den Spiegel schaut, sollte sie daran denken“, so umschrieb der Angeklagte seine Motivation. Er hatte seine ganze Energie in den Hausbau gesteckt, als man sich auseinandergelebt hatte, bestand die Ehefrau auf dem Verkauf des Eigenheimes. Dass er das nicht wollte, wusste sie nicht. „Er hat Ärger immer hinuntergeschluckt, ihn nicht artikuliert“, charakterisierte eine seiner Töchter den Beschuldigten.

Am Abend des 20. April „habe ich den Druck nicht mehr ausgehalten“, so der 50-Jährige vor Gericht. Dabei bereitete er die Tat beinahe so, wie man es aus Krimiserien kennt, vor. Er fuhr in ein Einkaufszentrum, kaufte sich Turnschuhe und einen dunklen Kapuzenpullover. Danach löste er ein Kinoticket, ließ sich an der Kassa die Filmhandlung erklären und fuhr nach Hause, wo er sich auf die Lauer legte. Unvermittelt stieß er die nach Hause kommende Frau nieder, fixierte sie am Boden und fügte ihr klaffende Schnittwunden zu: 14, 11 und sechs Zentimeter lang auf der linken und rechten Gesichtsseite. Erst die Tochter, die durch die Hilfeschreie in den Garten gelaufen kann, konnte den Mann in die Flucht jagen.

Dass der Vater bzw. Ehemann die Attacke begangen hatte, wusste die Familie zunächst nicht. „Am Tag nach der Tat hat der Papa den ganzen Tag geweint, es war das erste Mal, dass mein Vater Gefühle gezeigt hat“, erinnerte sich eine Tochter. Tage später legte der 50-Jährige ein Geständnis ab.

Gerichtspsychiater Siegfried Schranz attestierte dem 50-Jährigen eine hohe Gefährlichkeit zu weiteren Gewaltdelikten, sollte in seiner gewohnten Umgebung etwas nicht wie am Schnürchen laufen. Schranz führte das u. a. auf mangelnde Empathie und Konfliktbewältigung zurück.

Der Mann nahm das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, daher ist der Schuldspruch noch nicht rechtskräftig.

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