Ermittlung wegen fahrlässiger Tötung
Frau nach Eingriff in Badener Kinderwunschklinik gestorben
05.06.2020
Zwei weitere Betroffene werden auf Intensivstationen von Krankenhäusern behandelt.
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Baden - Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ermittelt in der Causa um den Tod einer Frau nach der Behandlung in einer Badener Kinderwunschklinik wegen grob fahrlässiger Tötung gegen unbekannte Verdächtige. Behördensprecherin Silke Pernsteiner zufolge steht auch grob fahrlässige schwere Körperverletzung im Raum.
Das Todesopfer und die beiden weiteren betroffenen Frauen befinden sich im Alter von 30 bis 40 Jahren. Die näheren Umstände der Vorfälle in der Kinderwunschklinik blieben vorerst offen. "Die Ermittlungen stehen noch am Anfang", sagte Pernsteiner am Freitagabend. Es seien noch keinen Befragungen bzw. Vernehmungen durchgeführt worden.
In Auftrag gegeben wurden bereits Gutachten, eines davon beschäftigt sich laut Staatsanwaltschaft mit den bei den Behandlungen verwendeten Medikamenten. Auch eine Obduktion der verstorbenen Frau wurde angeordnet. Ergebnisse seien in der kommenden Woche zu erwarten, sagte Pernsteiner.
Institut: Behandlung korrekt durchgeführt
Das private Institut hat am Freitagabend betont, dass die gesetzten Schritte "vollkommen korrekt durchgeführt wurden". Dies sei ein erstes Ergebnis von umgehend eingeleiteten internen Untersuchungen. Die Einrichtung bedauert laut Aussendung das "unglückliche Ereignis zutiefst".
Zunächst sei das gesamte Team einberufen worden, jeder Schritt der Behandlungen der insgesamt drei betroffenen Frauen sollte im Detail nachvollzogen werden. Speziell untersucht und evaluiert würden nun medizinische Begleitmaßnahmen, die von externen Experten durchgeführt worden seien. "Wir sind im laufenden Austausch mit den Spitalsärzten und versuchen alles Menschenmögliche, um die Ursache herauszufinden", wurde die Leiterin des Instituts zitiert.
Die Behörden würden "nach bestem Wissen und mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln bei der Aufklärung" unterstützt, hieß es. Erst nach der derzeit laufenden gerichtsmedizinischen Untersuchung könnten gesicherte Fakten etwa zur Ursache für "diese tragischen Vorfälle" vorliegen.