Laut Anklageschrift wird Fritzl auch wegen Mordes angeklagt: Er hat eines der Kellerkinder als Baby sterben lassen, seine Leiche verbrannt.
Der 27-seitige Akt mit der Anklage gegen Fritzl wurde heute ans Landesgericht St. Pölten übermittelt und beinhaltet sechs Straftaten. Demnach wird Fritzl nicht nur wegen Vergewaltigung, Freiheitsentziehung, Sklavenhandels, Blutschande und schwerer Nötigung, sondern auch wegen Mordes angeklagt. Der Verteidiger von Josef Fritzl wird die Anklage nicht beeinspruchen. Das gab Rechtsanwalt Rudolf Mayer am Donnerstagabend bekannt.
"Es wird kein Einspruch erhoben, weil es sich dabei um eine Formalität handelt, die üblicherweise nix bringt", erklärte Mayer. Er rechnet nun "mit einem recht raschen" Verhandlungstermin, da sich das Oberlandesgericht Wien nicht mehr mit der Anklage auseinandersetzen muss. Das OLG hätte allenfalls dagegen erhobene Einwände prüfen müssen. "Vor Weihnachten wird es sich nicht mehr ausgehen. Das wird zu knapp", orakelte Mayer über einen möglichen Prozessbeginn.
Im Folgenden die Anklagepunkte:
- Mord:
Fritzl ist angeklagt, eines der Kinder, die er mit seiner Tochter E. gezeugt hatte, im Jahr 1997 sterben zu lassen. Die Leiche hat er dann im Ofen des Kellerverlieses verbrannt. - Sklavenhandel:
Der 73-Jährige habe seine Tochter durch die Gefangenschaft vom 29. August 1984 bis 26. April 2008 in eine "sklavereiähnliche Lage" gebracht habe. Er habe die Frau "verschleppt und eingesperrt", Josef F. habe die heute 42-Jährige in "vollständige Abhängigkeit" gebracht, ihr "sexuelle Dienste" abverlangt und über sie "wie über sein Eigentum" verfügt. - Vergewaltigung:
Er soll seine Tochter "in einer Vielzahl von Tatangriffen regelmäßig zum Beischlaf genötigt haben", wurde zum Anklagepunkt Vergewaltigung mitgeteilt. Er habe die 42-Jährige sowie drei Kinder "durch Einsperren in einem beengten, feuchten Kellerverlies seines Hauses ohne Fenster und somit ohne Tageslicht und direkter Frischluftzufuhr widerrechtlich gefangen gehalten". - Nötigung:
In der Anklage heißt es weiters, dass der 73-Jährige seine Tochter und die drei gemeinsamen Kinder im Verlies "wiederholt durch gefährliche Drohung angebrachten Gas- und Sprengfallen zur Abstandnahme von Fluchtversuchen genötigt haben soll". - Blutschande:
Zum Vorwurf der Blutschande wurde ergänzt, dass der 73-Jährige den Beischlaf mit seiner Tochter, die in gerade Linie mit Josef F. verwandt ist, vollzogen habe.
Zurechnungsfähig
Zusätzlich zur Verhängung einer
entsprechenden Strafe hat die Staatsanwaltschaft St. Pölten auch die
Unterbringung von Josef F. in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher
beantragt. Nach dem vorliegenden psychiatrischen Sachverständigengutachten
sei der Angeklagte für gesamten Tatzeitraum als zurechnungsfähig anzusehen,
weise jedoch eine höhergradige seelisch-geistige Abartigkeit auf. Nach der
österreichischen Rechtslage findet bei einer Verurteilung wegen mehrerer
Delikte eine Zusammenrechnung der Strafen nicht statt. Die Strafe richtet
sich nach dem mit der strengsten Strafe bedrohten Delikt - hier Mord.
Häftlinge wollen ihn lynchen
Josef Fritzl sitzt seit Ende
April in Untersuchungshaft in St. Pölten. Aus den Gefängnissen Stein und
Karalu, wohin Fritzl nach einer Verurteilung kommen könnte, ist bereits
durchgedrungen, dass schwere Burschen den Inzest-Vater nach ihren eigenen
Gesetzen richten wollen. Ihre Strafen reichen von analer Vergewaltigung mit
WC-Bürsten bis zum Totprügeln (ÖSTERREICH hat am 9. November darüber
berichtet). Denn die Tat des Mannes, der seine Tochter 24 Jahre in einem
Kellerverlies einsperrte, sie 3.000 Mal vergewaltigte und sieben Kinder mit
ihr zeugte, lässt keinen Häftling kalt.
Ein Mitarbeiter der Anstalt in St. Pölten erzählte, wie streng Fritzl vor seinen Mithäftlingen geschützt werden muss: "Er würde unter normalen Umständen nur ein paar Monate überleben", sagt er. Der Inzest-Vater sitzt darum in einer Einzelzelle, seine Hofgänge - so er sie überhaupt nützt - werden streng bewacht. Ansonsten verbringt er täglich 23 Stunden in seiner Zelle, wo er seine abonnierten Magazine und Zeitungen liest und viel fernsieht.
Und laut "Daily Mirror" haben Gefängniswärter einen grauenhaften Mordplan gegen den bekanntesten Häftling Österreichs aufgedeckt: Mithäftlinge wollten Fritzl demnach erst vergewalitgen, und danach kaltblütig umbringen. Oberst Günther Mörwald, der Leiter der Justizanstalt St. Pölten, dementierte allerdings, dass es ein solches Mordkomplott gegeben hat und spricht von "Gerüchten".
Schutz vor Mitinsassen
Fritzl wird mit Garantie nicht in St.
Pölten bleiben: Dass die Haft eines Mannes, der seine Tochter 24 Jahre in
einem Keller gefangen hielt und mit ihr sieben Kinder zeugte, nicht in einem
normalen Gefängnis abgesessen werden kann, ist logisch. Um ihn zu schützen,
wird die Justiz den 73-Jährigen wohl in einer Sonderanstalt unterbringen.
Fritzl wird mit "Kannibalen von Wien" einsitzen
Infrage
kommen zwei Anstalten: eine für geistig abnorme Rechtsbrecher. Damit steht
in ganz Österreich nur ein einziger Platz zur Verfügung, der sicher genug
ist für ein Kaliber wie Fritzl: die Justizanstalt Göllersdorf im
Weinviertel. Die Strafanstalt nahe Hollabrunn ist Österreichs einzige
Anstalt für Psycho-Täter. Hier sitzen die 150 gefährlichsten Kriminellen des
Landes ein und werden medizinisch und therapeutisch betreut. Hier werden sie
mit schweren Medikamenten sediert. „Prominentester“ Insasse ist derzeit
Robert A. (20), bekannt geworden als "der Kannibale von Wien".
Hier kommen auch solche Täter hin, die eine höhergradige geistige oder seelische Abartigkeit aufweisen, die im Fall eines Schuldspruchs selbst nach gänzlicher Verbüßung der über sie verhängten Strafe eine weitere Anhaltung geboten erscheinen lässt. Erst eine entsprechende "Unbedenklichkeitsbescheinigung" würde für Josef F. die Gefängnistore öffnen. Und das gilt als unwahrscheinlich.
Zweite Möglichkeit: der Wiener Mittersteig, Österreichs sicherster Psychoknast.