Inzest-Vater
Justiz-Bombe: Fritzl kommt aus Psycho-Trakt raus
25.01.2024Jetzt ist so gut wie fix: Josef Fritzl wird aus dem Maßnahmen-Vollzug für geistig abnorme Rechtsbrecher auf die Normalabteilung verlegt. Ganz frei kommt er, wie manche befürchteten, nicht.
Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesene Josef F. ist am Donnerstag bedingt aus dem Maßnahmenvollzug, den er in der JA Stein verbüßt, entlassen worden. Laut seiner prominenten Verteidigerin Astrid Wagner ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Vorangegangen war eine nicht öffentliche, von Medieninteresse begleitete Anhörung durch einen Dreiersenat am Landesgericht Krems. Der 88-Jährige bleibt bis zur Rechtskraft im aktuellen Setting.
Fritzl war "gerührt"
Bedingt ist die Entlassung in den Normalvollzug auf zehn Jahre - dann ist er knapp 100. Nachweisen muss Josef F., der kommenden April 89 wird, eine regelmäßige Psychotherapie. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, da der Anhörung kein Vertreter der Staatsanwaltschaft beiwohnte. Die Anklagebehörde hat laut Gerichtsangaben nun 14 Tage Zeit, um Rechtsmittel anzumelden. Möglich ist eine Beschwerde an das Oberlandesgericht Wien. Wagner sprach indes von einem "Teilerfolg", ihr Mandant sei "sehr gerührt".
Generelle Entlassung abgelehnt
Befunden wurde am Donnerstag auch über eine generelle bedingte Entlassung. Dieser Schritt wurde aber aus generalpräventiven Gründen abgelehnt, heißt es von Seiten des Gerichts.
Gestützt ist die bedingte und nicht rechtskräftige Verlegung in den Normalvollzug auf einem psychiatrischen Gutachten der Sachverständigen Heidi Kastner, das Josef F. u.a. aufgrund von Demenz attestiert, dass die Unterbringungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen. Dem folgte der Dreiersenat, der nach Angaben von Wagner am Donnerstag ebenfalls befand, dass Josef F. "nicht mehr gefährlich ist".
Zum Ablauf der etwa 30-minütigen Anhörung sagte Wagner, dass ihr Mandant erzählt habe, "wie er bereut, was er getan hat. Also er war eigentlich den Tränen nahe." Generell dürfte Josef F. durchaus ein Unrechtsbewusstsein entwickelt haben. "Er denkt Tag und Nacht an das, was er getan hat, er hat auch den Akt in der Zelle und er hat sich wirklich ganz intensiv damit auseinandergesetzt. Er ist ein Mensch, der absolut zutiefst voller Reue ist", konstatierte die Verteidigerin.
Riesiges Medieninteresse
Zunächst war grundsätzlich nicht damit gerechnet worden, dass bereits am Donnerstag eine Entscheidung über die Haftfrage fallen würde. Ein späterer schriftlicher Beschluss war seitens des Gerichts angekündigt worden. Eine mündliche Bekanntgabe, die letztlich auch erfolgte, wurde dann aber von Wagner Donnerstagfrüh in einem Medienstatement dezidiert angekündigt. Auch Josef F. - der nun anders heißt - rechne bereits mit der Verlegung in den Normalvollzug, sagte die Juristin vor Journalisten.
Für den 88-Jährigen bedeutet die nunmehrige Entscheidung des Kremser Dreiersenats, dass er zwar in den Normalvollzug kommen soll, derzeit und bis zur Rechtskraft des Beschlusses aber in der Justizanstalt Stein im Maßnahmenvollzug bleibt. Wagner will sich weiterhin für eine generelle bedingte Entlassung, also den Schritt in die Freiheit für Josef F., einsetzen. Entsprechende Anträge möchte sie in Zukunft stellen.
Begleitet wurde die an sich nicht öffentliche Anhörung am Landesgericht Krems von großem nationalem und internationalem Medieninteresse. Angereist waren u.a. auch Journalisten von "Bild" aus Deutschland sowie von der britischen "The Sun". Gerichtssprecher Ferdinand Schuster berichtete von zahlreichen Medienanfragen: "Ich habe zwei Tage fast nur durchtelefoniert."