Ganz Österreich wartet gespannt auf die Entscheidung, ob der wohl bekannteste Gefängnisinsasse Josef Fritzl in ein normales Gefängnis übersiedelt werden kann.
Eigentlich hätte die schriftliche Entscheidung über eine bedingte Verlegung von der geschlossenen Abteilung in den Normalvollzug von Josef Fritzl bereits letzte Woche ausgeschickt werden sollen.
Ein Drei-Richterinnen-Senat unter dem Vorsitz von Monika Fasching Lattus ist derzeit am Zug und lässt sich Zeit. Die Anhörung des wohl bekanntesten Strafgefangenen Österreichs war bereits am 30. April. Fast 14 Tage später ist noch keine Entscheidung gefallen. Diese soll aber in den nächsten Tagen fallen.
Bei der Anhörung Ende April unter Ausschluss der Öffentlichkeit stand das psychiatrische Gutachten der Sachverständigen Adelheid Kastner im Zentrum. Laut Fritzls renommierter Verteidigerin Astrid Wagner sei der 89-Jährige gemäß Gutachten nicht mehr gefährlich, es hätte einen großen demenziellen Abbau gegeben. Zudem habe Fritzl kein sexuellen Verlangen mehr.
Fritzl-Anwältin Astrid Wagner.
Am Weg in die Freiheit?
Nach einer Verlegung könnte dem Mann, der 24 Jahre lang seine Tochter im Keller eingesperrt und mit ihr sieben Kinder gezeugt hatte, laut seiner Anwältin schon bald die Freiheit winken. Fritzls sehnlichster Wunsch: Ein eigenes Haus mit Ziege. „Natürlich kann man ihn nicht von heute auf morgen entlassen.“ Man müsse mit Vollzugslockerungen beginnen.
In Krems war bereits am 25. Jänner eine Anhörung von Josef F. in Szene gegangen. Ausgesprochen worden war eine bedingte Entlassung aus dem Maßnahmen- in den Normalvollzug, die aber in der Folge vom Oberlandesgericht Wien wieder aufgehoben wurde. "Anders als das Gericht erster Instanz kam das OLG Wien zum Schluss, dass die notwendigen Tatsachen für eine Entscheidung über eine solche bedingte Entlassung noch nicht geklärt sind", hieß es Mitte März. Im Rahmen einer Verfahrensergänzung erging der Auftrag, dass das jüngste psychiatrische Gutachten der Sachverständigen Kastner aktualisiert werden müsse. Insbesondere sei der etwaige Wegfall der Gefährlichkeit bei Josef F. nochmals genau zu prüfen.