Kuchenlady-Prozess

Giftopfer vor Gericht: "Jetzt bin ich blind: Was soll noch passieren?"

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Der Prozess rund um den brutalen Mordversuch von Bernadette H. gegen einen Landwirt geht am Mittwoch in die zweite Runde. 

Am zweiten Verhandlungstag kam im Geschworenenprozess vor dem Landesgericht Korneuburg das Gift-Opfer zu Wort. Seit dem Mordversuch hätte sich das Leben des 42-Jährigen brutal verändert. 

Vorgeworfen wird seiner 32-jährigen Ex-PartnerinBernadette H. versucht zu haben ihn mit einem Getränk, welches mit "Magic Mushrooms" versehen war, zu töten. Später soll sie ihm mit Schlafmittel versetzte Muffins gegeben und Schnitte am Unterarm zugefügt haben. Seit dem vermuteten Giftanschlag ist das Opfer praktisch blind, der 42-Jährige überlebte nur knapp.

"Wollte Getränk am Anfang gar nicht trinken"

Im Kern geht es in dem Schwurprozess um drei Punkte, die beiden Mordversuche und eine fingierte Messerattacke. Zunächst soll die Beschuldigte bei einer privaten Party am 8. Juli 2022 ihrem damaligen Partner Methanol und psilocybinhaltige Pilze (Magic Mushrooms) in einem "Spezialgetränk" verabreicht haben. "Ich wollte dieses Getränk am Anfang gar nicht trinken - sie bestärkte mich, das zu tun" - auch mittels sexueller Versprechungen, gab der 42-Jährige am Mittwoch im Zeugenstand zu Protokoll.

Rückblickend ist der Partyabend für das Opfer der Punkt, "wo sich mein Leben brutal geändert hat". Der 42-Jährige wurde fast blind und erlitt eine Methanolvergiftung. "Im Endeffekt bin ich dann fünf Tage im Koma gelegen." Der Tod sei nur durch eine intensivmedizinische Therapie mit Vornahme einer Blutwäsche verhindert worden, betonte die Staatsanwältin beim Prozessstart.

Zu einem weiteren Mordversuch soll es in der Nacht auf den 3. November 2022 gekommen sein. Nach dem Verzehr von Muffins und Tabletten - verabreicht wurden ihm auf diese Weise größere Mengen der Medikamente Rohypnol und Sirdalud - wurde der 42-Jährige mit Schnittverletzungen am Unterarm ins Krankenhaus gebracht.

Das Opfer selbst berichtete von einem Blackout nach dem Konsum der Backwaren und Tabletten. Am nächsten Tag sei er im Spital in Mistelbach aufgewacht, dort habe er durch das Personal von seinem angeblichen Suizidversuch erfahren. "Ich war ganz perplex, das kann nicht sein", habe er daraufhin gedacht. Er habe das "vorerst mal akzeptiert", dann habe es aber Unstimmigkeiten gegeben.

Die Angeklagte hatte im Zusammenhang mit dem Vorfall einen Suizidversuch des 42-Jährigen infolge des von ihr zuvor verkündeten Beziehungs-Aus ins Treffen geführt. Tatsächlich soll sie selbst dem Mann die Wunden zugefügt haben, so der Vorwurf. Das Opfer überlebte abermals nur knapp. Als Motiv gilt, dass die Beschuldigte im Testament ihres Lebensgefährten vorübergehend als Alleinerbin eingesetzt war und bei seinem Tod ein Vermögen von rund drei Millionen Euro erhalten hätte.

Aus Sicht des 42-Jährigen endete die Beziehung nach dem Klinikaufenthalt. Er habe Schluss gemacht. "Jetzt bin ich blind, hab' eine offene Pulsader. Was soll da noch alles passieren?", stellte der Zeuge in den Raum.

Erhebungen gegen die 32-Jährige nahmen später ihren Lauf. Mitte Mai 2023 war die Angeklagte dann mit Bauchverletzungen ins Krankenhaus eingeliefert worden und hatte von einer Messerattacke ihres nunmehrigen Ex-Partners berichtet. "Die Spitze des Eisbergs", sagte der Niederösterreicher. Belastet wurde er u.a. auch durch Spuren, die von seiner Ex-Partnerin gelegt und präpariert worden waren.

Mordversuch an Angeklagter war erfunden

Der Mann wurde festgenommen und kam in U-Haft. Acht Wochen später sei "alles zusammengebrochen" und er frei gekommen. Ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Mordes wurde eingestellt. Laut einem Gutachten hätte der 42-Jährige aufgrund seiner massiv beeinträchtigten Sehleistung nicht entsprechend agieren können. Umfangreiche Ermittlungen ergaben, dass die 32-Jährige den Mordversuch an ihr erfunden haben soll, sich Bauchstiche sowie weitere Verletzungen selbst zugefügt haben dürfte. Die Frau wurde schließlich am 14. Juli des Vorjahres festgenommen.

Zu seiner gesundheitlichen Situation gab der 42-Jährige an, dass seine Sehkraft nun bei etwa zwei Prozent liege. Er könne grobe Umrisse sowie Unterschiede zwischen hell und dunkel erkennen. Erledigen könne er nun "immer wieder mehr", die Fortschritte "sind enorm": "Man gewöhnt sich an die Situation, man kämpft sich zurück." Er sei trotz allem "ein lebensfroher Mensch". Für Fragen, die laut der Vorsitzenden Richterin den höchstpersönlichen Lebensbereich des Mannes betreffen, wurde die Öffentlichkeit vom Prozess vorübergehend ausgeschlossen.

Von der Beschuldigten wurden indes die beiden Mordversuche dezidiert bestritten. Zu Vorwürfen der falschen Beweisaussage und der Verleumdung bekannte sich die Angeklagte bereits am Dienstag in weiten Teilen schuldig. Die Niederösterreicherin leidet einem Gutachten zufolge an einer Persönlichkeitsstörung, ist aber zurechnungsfähig. Die Staatsanwaltschaft hat zusätzlich zu einer Strafe die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum nach Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch beantragt. Der Prozess wird am (morgigen) Donnerstag fortgesetzt. Ein weiterer Termin ist für 12. November angesetzt, ein Urteil ist für 13. November geplant.

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