Staatsanwältin forderte ebenslange Freiheitsstrafe

Großmutter-Mord: Geschworene beraten

17.12.2019

Im Wiener Neustädter Mordprozess haben sich die Geschworenen am Dienstagnachmittag zu den Beratungen zurückgezogen.

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© Symbolbild / Getty Images
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Wiener Neustadt. Die zuvor von Verteidiger Wolfgang Blaschitz gestellten Beweisanträge wurden abgewiesen. Im Schlussvortrag forderte die Staatsanwältin eine lebenslange Freiheitsstrafe für den beschuldigten 29-Jährigen, Blaschitz plädierte auf unzurechnungsfähig.

Der österreichische Staatsbürger habe bisher "unterschiedlichste Angaben" gemacht, führte die Vertreterin der Anklagebehörde aus. Kein Zweifel bestehe für sie allerdings daran, dass der 29-Jährige den Mord an der Großmutter begangen habe - "die Vorgehensweise des Angeklagten lässt keinen anderen Schluss zu". Sie verwies nicht zuletzt auf die Aussage des Beschuldigten, dass er es selbst mittlerweile für möglich halte, die Frau in einem Zustand "unbegründeter Wut" attackiert zu haben.

Für die Staatsanwältin lagen keine Hinweise vor, dass der 29-Jährige zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig war. Eine Unterbringung im Maßnahmenvollzug nach Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch sei jedoch "zum Schutz der Gesellschaft" unbedingt notwendig.

Sein Mandant könne sich zwar an eine Attacke nicht erinnern, könne sich aber auch der Tatsache nicht verschließen, "dass es Beweise gibt, dass die Tathandlung von ihm gesetzt worden ist", sagte Blaschitz im Rahmen seines Plädoyers. "Wenn ich andere Abläufe in den Raum stellen könnte, können Sie sich sicher sein, dass ich das als Verteidiger tun würde", betonte der Jurist in Richtung der Geschworenen.

Gehandelt habe der 29-Jährige allerdings in einem "akuten, von Substanzenmissbrauch getragenen Wahn". Es habe sich Amphetamin im Körper des Beschuldigten befunden, der Mann habe seine Großmutter deshalb "als seinen Feind" angesehen.

Hinsichtlich der von Blaschitz beantragten zusätzlichen psychiatrischen und psychologischen Expertisen erklärte der vorsitzende Richter Hans Barwitzius, dass weder Befund noch das in der Hauptverhandlung vorgebrachte Gutachten zweifelhaft seinen. Auch die seitens des Verteidigers ins Treffen geführte Befangenheit der Sachverständigen liege nicht vor, betonte Barwitzius. Zur geforderten Einschätzung aus dem Fachgebiet der Pharmakologie hielt der vorsitzende Richter fest, dass in diesem Fall bereits ein Ergänzungsgutachten vorliege.

Die Laienrichter entscheiden über die Hauptfrage nach Mord und die Zusatzfrage nach der Zurechnungsfähigkeit. Die Beratungen starteten gegen 14.30 Uhr. Mit einem Urteil wird in den Nachmittagsstunden gerechnet.
 

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