Schlagabtausch

Grüne wollen Flughafen durch Rechnungshof prüfen lassen

18.03.2024

Helga Krismer, Klubobfrau der Grünen im NÖ Landtag, und ihre Parteikollegin Nina Tomaselli haben am Montag eine Prüfung der Flughafen Wien AG durch den Rechnungshof gefordert.  Es liege "beschämende Unkenntnis" vor, reagierte der Airport. 

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© Flughafen Wien
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Kritische Infrastruktur wie der Airport "liegt im strategischen Interesse des Staates sowie im öffentlichen Interesse", argumentierte Krismer. Das Bauprojekt Terminal 3 mit Kosten von Millionen Euro stehe kurz bevor, noch immer schwebe auch der Bau der dritten Piste über dem Flughafen, stellte die Klubchefin in einer Aussendung fest. "Nur mit einem entsprechenden Prüfauftrag des Rechnungshofes können wir Transparenz und Kontrolle garantieren."

© Die Grünen NÖ

Der Grüne Klub in Niederösterreich habe daher einen Antrag in den Landtag eingebracht, in dem die Bundesregierung aufgefordert werde, eine entsprechende Gesetzesvorlage zur Prüfkompetenz zu übermitteln. "Wir fordern die Ausweitung der eindeutigen Prüfkompetenz des Rechnungshofes auf Unternehmen mit einer öffentlichen Beteiligung ab 25 Prozent." Somit könne auch die Flughafen AG auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit überprüft werden, sagte Krismer. Der Antrag steht am Donnerstag im Landtag zur Diskussion und Abstimmung.

Aktuell seien die Möglichkeiten des RH in Bezug auf den Flughafen eingeschränkt, merkte Tomaselli an. Der Airport könne "nur mit entsprechender Beherrschbarkeit und Kontrolle transparent arbeiten". Gerade bei hohen Investitionssummen brauche es die Nachschau.

Groteske Unkenntnis des Aktienrechts 

Krismer und Tomaselli würden "offenbar weder das eigene Regierungsprogramm noch die Grundzüge des Aktienrechts" kennen, hieß es dazu seitens der Flughafen Wien AG. So sei im Regierungsprogramm von ÖVP und Grünen auf Seite 20 "aus guten Gründen vereinbart, dass börsennotierte Aktiengesellschaften, an denen die öffentliche Hand weniger als 50 Prozent aber mehr als 25 Prozent hält, nicht vom Rechnungshof geprüft werden dürfen". Die Forderung der grünen Mandatarinnen "widerspricht also eindeutig dem eigenen Regierungsprogramm, die beiden verlangen also den Bruch des grün-türkisen Regierungsprogramms".

Laut Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes liege bei der Flughafen Wien AG keine tatsächliche Beherrschung durch die öffentlichen Aktionäre vor und betrage die öffentliche Beteiligung nur 40 Prozent. Deshalb sei der RH nicht prüfzuständig. "Daraus die Behauptung abzuleiten, die Gesellschaft wäre nicht ausreichend kontrolliert, offenbart eine geradezu groteske Unkenntnis des Aktienrechts und der tatsächlichen Verhältnisse", so die Airport-Reaktion.

Bereits unzähligen Berichts- und Kontrollpflichten

Als börsennotierte Aktiengesellschaft unterliege die Flughafen Wien AG umfassenden gesetzlichen Auflagen und regelmäßigen Informationsverpflichtungen, die zu einem sehr hohen Grad an Transparenz führten. "Die Aktionäre, also auch die Gebietskörperschaften, haben durch ihre Vertreter im Aufsichtsrat ein umfassendes Einsichts- und Aufsichtsrecht. Die vom Wirtschaftsprüfer geprüften Jahresabschlüsse sind im Firmenbuch veröffentlicht und werden regelmäßig durch die Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung geprüft. Das Bundesministerium für Klimaschutz hat als oberste Zivilflugplatzbehörde die fachliche Aufsicht über den Flughafenbetrieb und genehmigt die Flughafentarife. Das Unternehmen unterliegt weiteren unzähligen Berichts- und Kontrollpflichten von österreichischen und EU-Behörden. Angesichts dessen von mangelnder Kontrolle zu sprechen, ist geradezu ein Hohn", hieß es seitens des Flughafens.

Neos für Prüfung von kleinen Gemeinden

Für mehr Kompetenzen für den Landesrechnungshof (LRH) sprachen sich indes einmal mehr die NEOS aus. Sie wollen, dass der LRH künftig auch Gemeinden unter 10.000 Einwohnern prüfen kann. Weiters wünschen sich die Pinken ein Rederecht für LRH und Volksanwaltschaft im Landtag. Landesparteivorsitzende Indra Collini berichtete am Montag in einer Aussendung von laufenden Gesprächen mit der SPÖ für eine vierte Unterschrift, um die entsprechenden Anträge direkt in den Ausschüssen zu behandeln. Hintergrund für den Parteiendialog: Das Antragsrecht im Landtag steht Fraktionen ab vier Abgeordneten zu, die NEOS verfügen über drei Mandatare.

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