Niederösterreich

Häftling (17) von Mit- Insassen vergewaltigt

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Der 19-jährige Täter wurde zu zwei Jahren unbedingte Haft verurteilt.

Weil er einen jugendlichen Mithäftling in der Justizanstalt Gerasdorf am Steinfeld (Bezirk Neunkirchen), der einzigen Strafvollzugsanstalt für männliche Jugendliche in Österreich, vergewaltigt haben soll, ist am Mittwoch im Landesgericht Wiener Neustadt ein 19-Jähriger zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zu den zwei Jahren Freiheitsstrafe kamen noch 20 Monate aus einer "alten" Verurteilung dazu. Der Angeklagte hatte eine Vorstrafe wegen eines Gewaltdelikts, die ihm bedingt nachgesehen worden war und nun widerrufen worden ist. Sowohl Staatsanwalt als auch Verteidiger Christian Hirsch meldeten in der unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Verhandlung sofort Rechtsmittel an. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Nur der Anklagevortrag war öffentlich. Demnach soll der angeklagte gelernte Friseur, der türkischer Staatsbürger ist, einen jugendlichen Mithäftling, der mit Medikamenten von den Ärzten sediert worden war und schlafend im Bett lag, im September des Vorjahres vergewaltigt haben. Der Angeklagte erklärte sich "nicht schuldig". Der sexuelle Akt sei "freiwillig" geschehen.

Erst Anfang April dieses Jahres ist jener Fall (nicht rechtskräftig) geahndet worden, der 2013 für Schlagzeilen gesorgt hatte. In der Justizanstalt Wien-Josefstadt hatte ein mittlerweile 17-Jähriger einen erst 14-jährigen Zellengenossen gedemütigt und vergewaltigt

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