Dreijährige verletzt
Herrchen nach Terrier-Attacke verurteilt
18.01.2010
Der 24-Jährige wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu zwei Monaten bedingt verurteilt.
Wegen einer Hunde-Attacke auf die dreijährige Tochter seiner Bekannten ist ein 24-Jähriger am Montag am Bezirksgericht Lilienfeld wegen fahrlässiger Körperverletzung zu zwei Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Im Haus seiner Mutter hatten drei Pitbullterrier das kleine Mädchen am 2. September durch Bisse am Kopf, Hals, im Gesicht und am Ohr schwer verletzt.
12.000 Euro Schmerzensgeld
Der bisher unbescholtene Angeklagte,
der sich eingangs schuldig bekannte und auch die Ansprüche des Opfers
anerkannte, muss überdies 12.000 Euro Schmerzensgeld und 4.500 Euro
Verunstaltungsentschädigung zahlen. Er habe die nötige Sorgfalt außer Acht
gelassen, führte Richterin Andrea Redlsteiner aus. Der Mann nahm das Urteil
an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab - es ist somit nicht
rechtskräftig.
Verurteilter rettete die Kleine
Zu dem Unglück war es beim
Heimkommen im Vorgarten seines Elternhauses in Rohrbach an der Gölsen
gekommen, nachdem er die Bekannte samt ihrer kleinen Tochter vom Bahnhof
abgeholt hatte. Er schloss die Tür auf, sperrte aber die fünf Pitbullterrier
nicht weg, so dass die Tiere herausstürmten. Die drei Jungtiere wollten der
Dreijährigen die Decke wegnehmen, die sie in der Hand hielt, vermutete der
24-Jährige. Jedenfalls rissen die Hunde das Kind zu Boden und bissen zu. Er
rettete die Kleine, indem er sich schützend über sie warf und dann über den
Zaun auf die Straße hob.
Nicht sofort Rettung gerufen
Seitens des Anklägers wurde dem
Beschuldigten angekreidet, dass er nicht sofort die Rettung gerufen hatte.
Seine telefonisch verständigte Mutter kam von der Arbeit und brachte das
Mädchen ins Spital nach Lilienfeld, von wo es nach der Erstbehandlung ins
Landesklinikum St. Pölten gebracht wurde.
Noch nie jemanden verletzt
Der Angeklagte und seine als Zeugin
geladene Mutter beteuerten vor Gericht, dass die Hunde zuvor - außer
heftigem "Begrüßungsritual" - noch nie jemand verletzt hätten. Seit dem
Vorfall dürfen die Tiere nicht spazieren geführt werden.
"Mir sind Hunde lieber"
"Was bewegt einen Menschen,
sich fünf Pitbullterrier zu halten?" wollte der Staatsanwalt wissen. Dazu
führte der 24-Jährige aus, dass er zu seinem Rüden aus dem Tierheim ein
Weibchen geholt hatte. Bevor es sterilisiert werden konnte, war jedoch
Nachwuchs da. Einen Schulungskurs - ohne Abschlussprüfung - hatte er nur mit
dem Rüden besucht. Und: "Mir sind Hunde lieber als Menschen", meinte der
arbeitslose Elektroinstallateur.
Dauerfolgen nicht auszuschließen
Dem Mädchen geht es laut
dem Gutachter dank Betreuung im Kinderheim Schwedenstift in Perchtoldsdorf
psychisch "erstaunlich gut". Dauerfolgen seien dennoch nicht auszuschließen.
Das halb abgebissene Ohr wurde replantiert, allerdings hat die Kleine neben
Narben im Gesicht eine gravierende, haarlose große Narbe am Kopf.
In Reaktion auf den Vorfall war im niederösterreichischen Landtag am 19. November 2009 ein neues Hundehaltegesetz beschlossen worden. Darin wurde die Haltung sogenannter Kampfhunde neu geregelt.