Dreijährige verletzt

Herrchen nach Terrier-Attacke verurteilt

18.01.2010

Der 24-Jährige wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu zwei Monaten bedingt verurteilt.

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© dpa/Stefan Hesse
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Wegen einer Hunde-Attacke auf die dreijährige Tochter seiner Bekannten ist ein 24-Jähriger am Montag am Bezirksgericht Lilienfeld wegen fahrlässiger Körperverletzung zu zwei Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Im Haus seiner Mutter hatten drei Pitbullterrier das kleine Mädchen am 2. September durch Bisse am Kopf, Hals, im Gesicht und am Ohr schwer verletzt.

12.000 Euro Schmerzensgeld
Der bisher unbescholtene Angeklagte, der sich eingangs schuldig bekannte und auch die Ansprüche des Opfers anerkannte, muss überdies 12.000 Euro Schmerzensgeld und 4.500 Euro Verunstaltungsentschädigung zahlen. Er habe die nötige Sorgfalt außer Acht gelassen, führte Richterin Andrea Redlsteiner aus. Der Mann nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab - es ist somit nicht rechtskräftig.

Verurteilter rettete die Kleine
Zu dem Unglück war es beim Heimkommen im Vorgarten seines Elternhauses in Rohrbach an der Gölsen gekommen, nachdem er die Bekannte samt ihrer kleinen Tochter vom Bahnhof abgeholt hatte. Er schloss die Tür auf, sperrte aber die fünf Pitbullterrier nicht weg, so dass die Tiere herausstürmten. Die drei Jungtiere wollten der Dreijährigen die Decke wegnehmen, die sie in der Hand hielt, vermutete der 24-Jährige. Jedenfalls rissen die Hunde das Kind zu Boden und bissen zu. Er rettete die Kleine, indem er sich schützend über sie warf und dann über den Zaun auf die Straße hob.

Nicht sofort Rettung gerufen
Seitens des Anklägers wurde dem Beschuldigten angekreidet, dass er nicht sofort die Rettung gerufen hatte. Seine telefonisch verständigte Mutter kam von der Arbeit und brachte das Mädchen ins Spital nach Lilienfeld, von wo es nach der Erstbehandlung ins Landesklinikum St. Pölten gebracht wurde.

Noch nie jemanden verletzt
Der Angeklagte und seine als Zeugin geladene Mutter beteuerten vor Gericht, dass die Hunde zuvor - außer heftigem "Begrüßungsritual" - noch nie jemand verletzt hätten. Seit dem Vorfall dürfen die Tiere nicht spazieren geführt werden.

"Mir sind Hunde lieber"
"Was bewegt einen Menschen, sich fünf Pitbullterrier zu halten?" wollte der Staatsanwalt wissen. Dazu führte der 24-Jährige aus, dass er zu seinem Rüden aus dem Tierheim ein Weibchen geholt hatte. Bevor es sterilisiert werden konnte, war jedoch Nachwuchs da. Einen Schulungskurs - ohne Abschlussprüfung - hatte er nur mit dem Rüden besucht. Und: "Mir sind Hunde lieber als Menschen", meinte der arbeitslose Elektroinstallateur.

Dauerfolgen nicht auszuschließen
Dem Mädchen geht es laut dem Gutachter dank Betreuung im Kinderheim Schwedenstift in Perchtoldsdorf psychisch "erstaunlich gut". Dauerfolgen seien dennoch nicht auszuschließen. Das halb abgebissene Ohr wurde replantiert, allerdings hat die Kleine neben Narben im Gesicht eine gravierende, haarlose große Narbe am Kopf.

In Reaktion auf den Vorfall war im niederösterreichischen Landtag am 19. November 2009 ein neues Hundehaltegesetz beschlossen worden. Darin wurde die Haltung sogenannter Kampfhunde neu geregelt.

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