Verwüstung

Hochwasser-Soforthilfe: Wirbel um 30-Zentimeter-Regel

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Seitens des Landes Niederösterreich wird Hochwasser-Opfern über den Katastrophenfonds finanzielle Unterstützung bereitgestellt. Für die Höhe der Entschädigung ist dabei auch ganz entscheidend,wie hoch das Wasser im Gebäude bzw. im jeweiligen Geschoss stand. 

Nach der Unwetterkatastrophe von Mitte September laufen die Aufräumarbeiten in den betroffenen Gebieten in Niederösterreich nach wie vor auf Hochtouren. Im Dauereinsatz sind auch die Teams der Schadenskommission um die enormen Schäden für die Katastrophenbeihilfe des Landes aufzunehmen. 16.000 Gebäude wurden durch das Hochwasser laut aktuellen Erhebungen verwüstet, besonders viele Keller aber auch Erdgeschosse.

30-Zentimeter-Regel

Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt auch davon ab, wie hoch das Wasser gestanden ist. Der Knackpunkt liegt bei 30 Zentimetern. Lag der Wasserstand im Wohngeschoss darunter, erhält man 279 Euro pro Quadratmeter, lag er darüber sind es um einiges mehr – nämlich 830 Euro. Im Kellergeschoss sind es nur 52 bzw. 231 Euro. Experten des Landes Niederösterreich halten teilweise auch persönlich Nachschau und messen ab.

Bewertung von Hochwasserschäden an Wohngebäuden.

Bewertung von Hochwasserschäden an Wohngebäuden.

© Abteilung Anlagentechnik (BD4)
× Bewertung von Hochwasserschäden an Wohngebäuden.

"Ich hätt den Gartenschlauch geholt"

Diese Regelung bringt einen oe24-Leser, der anonym bleiben möchte, zur Weißglut. Das Hochwasser hat in seinem Parterre einen Schaden von etwa 25.000 Euro angerichtet. Das Wasser blieb aber leicht unter 30 Zentimeter. Die Entschädigung dürfte sich daher laut seinen Angaben nur auf 10.000 Euro belaufen. "Die Mauer ist trotzdem kaputt – hätte ich vorher von dieser Regel gewusst, dann hätte ich den Gartenschlauch geholt ..."

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