Versuchter Mord
Home Invasion-Prozess: 76-Jährige geschlagen und gefesselt
07.10.2024Wegen einer brutalen Home Invasion in Untertullnerbach, Bezirk St. Pölten, haben sich zwei Männer am Montag in St. Pölten vor einem Geschworenengericht verantworten müssen
Wegen einer Home Invasion in Untertullnerbach, Bezirk St. Pölten, haben sich zwei Männer am Montag in St. Pölten vor einem Geschworenengericht verantworten müssen. Den Beschuldigten im Alter von 35 und 40 Jahren werden versuchter Mord und Raub angelastet.
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Das Duo soll bei dem Überfall im Februar eine damals 76-Jährige malträtiert haben. Die bulgarischen Staatsbürger bekannten sich nicht schuldig. Fortgesetzt wird die Verhandlung am 12. November.
Bei der Home Invasion am 23. Februar sollen die befreundeten Angeklagten gegen 21.30 Uhr eine Terrassentür im Obergeschoß eines Wohnhauses geknackt haben. Der Tatort war von den Männern "im Vorfeld ausgespäht" worden, hielt der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsvortrag fest.
Im Inneren des Objekts sollen die Beschuldigten die allein lebende nunmehr 77-Jährige überwältigt und über deren Kopf Tücher und Vorhänge gewickelt haben. Die Frau, die ohnedies nur mehr erschwert Luft bekam, wurde getreten und mit einem Telefonkabel an Händen und Füßen gefesselt. "Ich konnte mich nicht mehr bewegen", schilderte das Opfer in der Geschworenenverhandlung. "Ich habe nur 'Luft, Luft' geschrien."
Die Täter blieben eine knappe Stunde an Ort und Stelle. Sie durchsuchten sämtliche Räumlichkeiten nach Bargeld und Wertgegenständen und knackten einen als Safe verwendeten Waffenschrank, den sie aus der Boden- und Wandverankerung gerissen hatten. Die Beute aus Bargeld, Goldmünzen und Schmuckstücken hatte einen Wert von ungefähr 45.000 Euro, rechnete der Staatsanwalt vor. Er sprach von einem Vorgehen "ohne Rücksicht auf menschliche Verluste".
Opfer erst nach 20 Stunden gefunden
Das hilflos zurückgelassene Opfer wurde erst nach rund 20 Stunden zufällig von Bekannten aufgefunden. "Ich habe geglaubt, ich sterbe", schilderte die 77-Jährige im Zeugenstand. Genaue Angaben zu den Eindringlingen wie etwa Körpergröße oder Statur konnte die Frau nicht machen. Die Pensionistin erlitt zahlreiche Verletzungen an den Armen, den Beinen sowie am Rücken, eine Folge sind auch Funktionsstörungen des Herzmuskels. "Sie hat sich nicht einmal einen Millimeter befreien können", betonte der Vertreter der Anklagebehörde.
Unmittelbare Lebensgefahr bestand laut dem medizinischen Sachverständigen Wolfgang Denk nicht. Eine solche wäre in der vorliegenden Situation nach zwei bis drei Tagen eingetreten - insbesondere durch die Schädigung des Kreislaufsystems in Kombination mit fehlender Flüssigkeitsaufnahme.
Beide Beschuldigten beharrten bei ihren Befragungen am Montag darauf, am Abend des 23. Februar nicht mehr in Österreich gewesen zu sein. Der 35-jährige Erstangeklagte wird allerdings von eindeutigen DNA-Spuren belastet, die auf mehreren Gegenständen am Tatort entdeckt worden waren. "Ich habe wirklich keine Erklärung", sagte der Bulgare dazu laut Dolmetscherin.
Er und der 40-jährige Zweitangeklagte widersprachen sich in ihren Aussagen, was den zeitlichen Ablauf der Reisetätigkeit im Bundesgebiet betrifft. Während der 35-Jährige angab, gemeinsam mit seinem Freund am 23. Februar in der Früh von Wien nach Bulgarien aufgebrochen zu sein, will der 40-Jährige Österreich bereits am 21. Februar in Richtung Deutschland verlassen haben. Er sei damals von seiner Ehefrau abgeholt worden, was die Partnerin sowie der gemeinsame Sohn im Zeugenstand auch bestätigten. Ausgereist sei er aus Deutschland erst wieder am 26. Februar, betonte der Beschuldigte.
Ausgeforscht wurden die beiden im Ausland einschlägig vorbestraften Männer nach internationalen Ermittlungen, die Festnahmen erfolgten in Bulgarien und Tschechien. Der Verbleib eines 39-jährigen Komplizen - er leistete laut Staatsanwaltschaft bei der Home Invasion Aufpasserdienste - ist indes unbekannt.
Fortgesetzt wird die Geschworenenverhandlung am 12. November ab 9.00 Uhr. Ein Grund für die Vertagung war, dass den Beschuldigten bis zu dem Termin ein übersetztes Verhandlungsprotokoll zur Verfügung gestellt werden soll.