Waldbrandverordnung

In diesen NÖ-Bezirken ist Feuer machen jetzt verboten

02.08.2024

In 16 Bezirken und zwei Statutarstädten in Niederösterreich ist jetzt in den jeweiligen Waldgebieten sowie deren Gefährdungsbereich das Grillen und Rauchen verboten.

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Wegen der steigenden Gefahr von Waldbränden wurden in Niederösterreich in 16 Bezirken und zwei Statutarstädten Waldbrandverordnungen erlassen. Verboten ist in den jeweiligen Wäldern sowie auf waldnahen Wiesen und Feldern jegliches Entzünden von Feuer - also Grillen und Rauchen. "Schon ein kleiner Funke kann schnell zu großen Waldbränden führen“, warnt Landesvize Stephan Pernkopf (ÖVP).

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Gefängnis droht

Untersagt ist es auch brennende oder glimmende Gegenständen wie Zündhölzer oder Zigaretten wegzuwerfen. Das gilt aufgrund der Brennglaswirkung sogar für Glasflaschen und -scherben. Weiters nicht erlaubt ist die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen.Bei Missachtung drohen Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro oder vier Wochen Freiheitsstrafe „Hirn einschalten in unseren Wäldern, appelliert Pernkopf.

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Aktuell gilt in folgenden Bezirken eine Waldbrandverordnung: Amstetten, Baden, Bruck an der Leitha, Gänserndorf, Hollabrunn, Horn, Korneuburg, Lilienfeld, Melk, Mödling, Mistelbach, Neunkirchen, St. Pölten, Scheibbs, Tulln und Wiener Neustadt. Die Magistrate Waidhofen an der Ybbs und Wiener Neustadt haben ebenso entsprechende Verordnungen erlassen. 

Feuerwehr ist vorbereitet

Die Feuerwehren seien aufgrund einer besonderen Ausbildung zur Waldbrandbekämpfung, der Anschaffung von speziellen Fahrzeugen und der Ausarbeitung von mehr als 200 Waldfachplänen vorbereitet. "Doch besser ist es natürlich, wenn Brände gar nicht erst entstehen. Und dafür braucht es die Mithilfe und das Mitdenken der gesamten Bevölkerung. Weder ein Lagerfeuer im Wald noch eine weggeworfene Zigarette sind Kavaliersdelikte und können große Schäden ausrichten", so der Landesvize.
 

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